Synanon fordert, das neue Cannabisgesetz von Anfang an auf seine Auswirkungen zu kontrollieren
Cannabis ist in Deutschland die illegal meist gehandelte und konsumierte Droge
Berlin (ots)
Nach Alkohol und Nikotin ist Cannabis das am weitesten verbreitete Suchtmittel. Cannabis-Fälle haben unter den Rauschgifthandel-Straftaten einen Anteil von 64%.
Das soll sich grundlegend ändern. Bereits in etwa zwölf Monaten kann Cannabis in Deutschland straffrei angebaut, gekauft und konsumiert werden. Der Gesetzentwurf (CannG, 84 Seiten) vom 28. April 2023 wurde am 16. Juli im Kabinett beraten.
Bekanntlich verlässt kein Gesetz die parlamentarische Abstimmung so wie es eingebracht wurde. Änderungen sind deshalb noch möglich. Nicht aber an der Substanz. Straffreier Cannabisgenuss ist für die Ampelkoalition das Gebot der Stunde. Auch für unter 18-jährige. Werden sie erwischt, gibt es keine Strafe, nur die Abgabe der mitgeführten Droge und die Verpflichtung, an kostenlosen Präventionskursen teilzunehmen.
Die Auflagen im neuen Gesetz sind verbindlich und sollen streng kontrolliert werden.
Die Verbotsliste bei der Abgabe von Cannabis ist ein Bürokratiemonster. Dazu einige Beispiele: Überprüfung des Alters bei Erwerb, Genuss und Weitergabe. Unter 18 oder älter? Ab 18 plus darf der psychoaktive THC-Gehalt höchsten zehn Prozent betragen. Im Club selbst oder im Umkreis von 250 Metern darf keinerlei Konsum stattfinden. Gibt es bald Behördenmitarbeiter, die mit einem Maßband, die Clubs umkreisen? Das Gesetz sieht auch vor, dass an Clubmitglieder höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge der Hanfpflanze verkauft werden dürfen und ein absolutes Weitergabeverbot an andere auch strikt eingehalten wird.
Der Gesetzgeber tritt mit solchen Vorgaben die Flucht in die Illusion an. Nur der Himmel weiß, wer das alles, und noch viel mehr messen, kontrollieren, dokumentieren und sanktionieren soll.
Der Gesetzentwurf gründet auf der trügerischen Hoffnung, es gäbe so etwas wie unschädlichen Cannabisgebrauch, wenn nur der Staat Anbau und Vertrieb steuert.
So ist es wohl auch kein Versehen, dass bisher an kein System gedacht wurde, mit dem die sozialen, gesundheitlichen, ökonomischen Auswirkungen nach der Legalisierung von Cannabis regelmäßig erfasst und veröffentlich werden.
Die Stiftung Synanon fordert, im Rahmen der Beratung des Gesetzes im Bundestag ein solches Befragungssystem beim statistischen Bundesamt zu etablieren Dabei ginge es nicht nur um die Zahl der Konsumenten, sondern u.a. auch um die Häufigkeit des Konsums.
So könnte die neue Cannabispolitik nach Inkrafttreten einer kontrollierenden, evidenzbasierten Prüfung unterzogen werden und auch kritische Stimmen einbinden.
Prof. Barbara John
Mitglied des Kuratoriums
Der STIFTUNG SYNANON
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Uwe Schriever
Vorstandsvorsitzender
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