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Zwangspfand - Riskanter Schnellschuss ohne Umweltentlastung

Berlin (ots)

Die Einigung von Bundesumweltminister Jürgen
Trittin und Wirtschaftsminister Werner Müller, ab dem 1. Januar 2002
ein Zwangspfand für ökologisch nachteilige
Einweg-Getränkeverpackungen einzuführen zu wollen, ist aus Sicht der
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) ein
riskanter Schnellschuss. Sie ist der Überzeugung, dass der Beschluss,
den Verkauf von Fruchtsaft, Erfrischungsgetränken, Mineralwasser und
Bier in Einwegflaschen und Dosen nur noch zuzulassen, sofern der
Verbraucher auf den Verkaufspreis einen Pfandzuschlag bezahlt, mehr
Schaden als Nutzen bringt. Die mit dem Pfand verbundenen Kosten
stehen in keinem Verhältnis zu den allenfalls geringen ökologischen
Wirkungen.
Nachweis der Mehrwegstabilisierung fehlt
Bisher fehlt jeglicher Nachweis dafür, dass ein Zwangspfand zu
einer Stabilisierung des Mehrweganteils führt. Viele Gutachten,
zuletzt auch das des Sachverständigenrats für Umweltfragen bezweifeln
nachhaltig die Eignung einer Pfandpflicht als ökologisches
Lenkungsinstrument. Erfahrungen in Schweden belegen ebenfalls keine
ökologische Lenkungswirkung des Pfandes. So ist allein der
Dosenanteil bei Bier von 1982 bis 1999 von 53% auf 68% gestiegen.
Vieles spricht für die Annahme, dass die Einführung einer
Pfandpflicht den Rückgang der Mehrwegquote nicht aufhält, sondern
sogar noch beschleunigt.
Der Handel hat wiederholt erklärt, keine zwei parallel betriebenen
Pfandrücknahmesysteme für Einweg und Mehrweg führen zu wollen.
Pfandpflicht löst Littering-Problem nicht
Nach einer bundesweit repräsentativen Felduntersuchung des
Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsvereins betrug 1999
der Anteil von Einwegverpackungen an unkontrolliert weggeworfenen
Abfällen rund 6%. Eine Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen würde
folglich keine nachhaltigen Verbesserungen bewirken und damit auch
die von den Ministern angesprochene "Vermüllung der Landschaft" nicht
beenden.
Teures bundesweites Pfandclearing-System
Bei Einführung einer Pfandpflicht wäre ein bundesweites
Pfandclearingsystem einzurichten, um Pfandüberschüsse /
Unterdeckungen zwischen sämtlichen rund 150.000 Verkaufsstellen im
Einzelhandel (Kiosken, Tankstellen, Imbiss-Restaurants)
auszugleichen. Für die Installation von Rücknahmeautomaten im Handel
sind nach vorsichtigen Schätzungen der Wirtschaft Investitionen in
Höhe von etwa 2,5 Mrd. DM aufzuwenden. Die jährlichen Betriebskosten
dürften bei mehr als 800 Mio. DM liegen. Auch das Bundesministerium
für Umwelt und das Wirtschaftsministerium haben erkannt, dass die
erforderlichen Erstinvestitionen im Milliardenbereich liegen werden.
Die Betriebskosten sollen hingegen "nur" 260 bis 300 Mio. DM
betragen.
Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Verpackungen
Nach der Ökobilanz-Studie "Getränkeverpackungen II" des
Umweltbundesamtes (UBA II) sind Einweg-Glasflaschen als ökologisch
nachteilige Verpackungen eingestuft. Die geplante Ausnahme von
Weinflaschen von der Pfandpflicht ist daher ökologisch nicht zu
begründen.
Völlig unbegründet ist, wenn Einweg-Kunststoff-Flaschen (PET) mit
einer Pfandpflicht belegt werden sollen. Die Politik ist bisher den
Nachweis der ökologischen Nachteiligkeit einer Einweg-PET-Flasche -
als Voraussetzung für die Pfandpflicht - schuldig geblieben.
Angebot der Wirtschaft:
Als Alternative zum Zwangspfand bieten die Getränkeabfüller der
Politik an, die jetzige Mehrwegquote der Verpackungsverordnung durch
Vorgabe einer den Bestand ökologisch vorteilhafter Verpackungen
schützenden Abfüllmenge (aus Mehrweg und Getränkekartons) zu
ersetzen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Bernd-Ulrich Sieberger - 0228/30829-51 - e-mail 
bsieberger@bve-online.de

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