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Stiftungsland Nordrhein-Westfalen ganz vorn

Essen (ots)

- Stifterverband lobt neues NRW-Stiftungsgesetz
   - Viele Vereinfachungen für Stifter und Stiftungen
   - Jede vierte deutsche Stiftung wird in NRW gegründet
Eine Stiftung zu gründen, wird in Nordrhein-Westfalen künftig
attraktiver. Am kommenden Donnerstag verabschiedet der Landtag in
Düsseldorf ein neues Stiftungsgesetz. NRW nimmt damit in der
Rangliste der stiftungsfreundlichen Bundesländer einen Spitzenplatz
ein. Ähnlich gute rechtliche Rahmenbedingungen für Stifter bieten
sonst nur noch Hamburg und Rheinland-Pfalz. Zu diesem Ergebnis kommen
die Fachleute des DSZ - Deutschen Stiftungszentrums, einer
Einrichtung des Stifterverbandes, mit Sitz in Essen.
Ihre Analyse des neuen Gesetzes ergab: Im Gegensatz zu den meisten
anderen Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen sein Stiftungsrecht
konsequent reformiert. "Das Gesetz ist ein Vorbild für alle anderen
Länder, deren Überarbeitung der Landesstiftungsgesetze noch
aussteht", sagte Dr. Arend Oetker, Präsident des Stifterverbandes.
Die in den vergangenen Jahren bereits recht positive Entwicklung des
Stiftungswesens in Nordrhein-Westfalen wird nach Einschätzung der
Experten durch das neue Gesetz weiteren Schub erhalten.
Bereits jetzt wird jede vierte deutsche Stiftung in NRW gegründet.
Mit einem Wachstum von knapp 200 Stiftungen pro Jahr hat
Nordrhein-Westfalen den langjährigen Primus Bayern überflügelt. In
NRW werden zurzeit jährlich viermal so viele Stiftungen gegründet wie
noch vor zehn Jahren. Die Gesamtzahl der Stiftungen hat sich in
Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.
Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen rund 2.300 rechtfähige
Stiftungen registriert, in Deutschland wird die Gesamtzahl auf etwa
13.000 geschätzt.
Der Stifterverband lobt insbesondere die konsequente Entrümpelung
des bisherigen Stiftungsrechts. "Viele andere Länder betreiben mit
ihren Reformen lediglich Kosmetik", kritisiert Oetker. Schon die
Reduktion der Paragrafen von 37 auf nur noch 17 verdeutlicht, dass
man radikal an einer Vereinfachung der Gesetzgebung gearbeitet hat.
Besonders erfreulich: Die Verschlankung betrifft vor allem
behördliche Eingriffsrechte. "Die Rechte von Stiftern werden dadurch
deutlich gestärkt und es gibt spürbare Erleichterungen für die
tägliche Arbeit von Stiftungen", lobt Oetker. Stifter haben jetzt bei
der Gestaltung der Satzung größeren Spielraum und sind nicht mehr so
stark an gesetzliche Vorgaben gebunden. Stattdessen setzt man in
Düsseldorf mehr auf die Eigenverantwortung von Stiftern und
Stiftungen. So müssen sich Stiftungen künftig zum Beispiel
Grundstücksverkäufe nicht mehr staatlich genehmigen lassen. Einziger
Wermutstropfen: Der Stifter kann weiterhin zu seinen Lebzeiten die
staatliche Kontrolle nicht durch seine eigene Aufsicht ersetzen.
Das neue Stiftungsgesetz ist damit das richtige Signal zur rechten
Zeit. Viele gesellschaftliche Probleme bleiben ungelöst, weil der
Staat finanziell nicht mehr in der Lage ist, alle Lebensbereiche
abzudecken. Von der Jugendarbeit bis zur Altenhilfe fehlen Gelder.
"Unsere Gesellschaft braucht deshalb dringend mehr privates
Engagement. Die in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzte
Entbürokratisierung wird sicher dazu beitragen, die Zahl der
Stiftungsgründungen zu erhöhen", betont Oetker.
Weitere Informationen bei: Dr. Markus Heuel, Berater im DSZ-
   Deutschen Stiftungszentrum, (0201) 8401-212,
    markus.heuel@stifterverband.de

Pressekontakt:

Michael Sonnabend, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (0201)8401-181, michael.sonnabend@stifterverband.de

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