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Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung reduziert Vorschriften

Wiesbaden (ots)

Am 1. Januar 2004 treten 14
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Druck und
Papierverarbeitung (BG) außer Kraft. Das hatte die
Vertreterversammlung der BG am 20. November 2003 in Wiesbaden
beschlossen. Die Vertreterversammlung ist das höchste
Selbstverwaltungsorgan der BG. Es wird jeweils zur Hälfte aus
Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer der Mitgliedsbetriebe
der BG gebildet. Mit seinem Beschluss hat das 38-köpfige Gremium gut
die Hälfte der ursprünglich 27 Vorschriften der BG abgeschafft. Alle
diese außer Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften werden durch
eine neue Vorschrift "Grundsätze der Prävention" ersetzt. Sie wurde
im Zuge der Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen
Vorschriftenwerks als Basisvorschrift für die
berufsgenossenschaftliche Prävention konzipiert und enthält die
wesentlichen Bestimmungen über die Pflichten der Unternehmer, der
Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes. Um welche Unfallverhütungsvorschriften es sich im
Einzelnen handelt, kann im Internet unter www.bgdp.de in "Aktuelles"
nachgelesen werden.
Haushalt beschlossen
Bei ihrer jährlichen Sitzung beschloss die Vertreterversammlung
auch den Haushalt für das Jahr 2004. Er sieht Ausgaben in Höhe von
139 Millionen Euro vor. Das ist gegenüber dem Vorjahr lediglich ein
Zuwachs von 0,75 Prozent. Für Präventionsmaßnahmen sind 13 Millionen
Euro vorgesehen. Mit 104 Millionen Euro schlagen die Rehabilitations-
und Entschädigungsleistungen zu Buche. Den Löwenanteil mit etwa 45
Prozent der Gesamtausgaben machen Rentenzahlungen aus. Erhebliche
Kosten verursachen auch die medizinische Betreuung von Verletzten und
Erkrankten sowie die Geldleistungen zur Sicherung ihres
Lebensunterhaltes. Insgesamt fließen über 85 Prozent der BG-Ausgaben
an Versicherte und Mitgliedsbetriebe zurück.
Weniger Unfälle
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2004 fußt auf den weiter
sinkenden Unfallzahlen. Im ersten Halbjahr 2003 verringerten sich die
meldepflichtigen Arbeitsunfälle um sieben Prozent gegenüber dem
Vorjahreszeitraum auf rund 8.100 Unfälle. In den ersten sechs Monaten
des Jahres 2002 ereigneten sich gut 1.300 Unfälle zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte. Das bedeutet gegenüber dem ersten Halbjahr 2003
einen Rückgang um neun Prozent.
Im gesamten Jahr 2002 hatten sich 17.045 meldepflichtige Unfälle 
ereignet. Damit lag die Unfallhäufigkeit bei 18,2 Unfällen je 1.000 
Beschäftigten. Auf dem Weg zu und von der Arbeit passierten im Jahr 
2002 knapp 2.700 Unfälle, was einer Unfallhäufigkeit von 3,5 je 
1.000 Beschäftigte entspricht.
Vorteile der Berufsgenossenschaft verdeutlicht
Klaus Nelius, Vorstandsvorsitzender der BG Druck und 
Papierverarbeitung, sieht in der Entwicklung der Unfallzahlen eine 
deutliche Bestätigung für die Präventionsanstrengungen von 
Unternehmen und Berufsgenossenschaft. Nelius ist Personaldirektor 
der Rheinisch-Bergischen Druckerei in Düsseldorf und amtierender 
Vorstandsvorsitzender der BG. Nach seiner Auffassung bietet die 
Berufsgenossenschaft entscheidende Vorteile für Versicherte wie 
Arbeitgeber. Dazu zählt er vor allem die praxisorientierte 
Präventionsberatung und die umfassende medizinische Betreuung von 
Verletzten und Erkrankten.
Einen weiteren Vorteil sieht Nelius in der Ablösung der 
Unternehmerhaftpflicht für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten 
durch die Berufsgenossenschaft. Ohne Berufsgenossenschaft müssten 
die Unternehmen Schadenersatz leisten. "Für die Unternehmen wäre das 
ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko", erklärte Nelius. Als 
Beispiel nannte er die Klagewelle gegen Unternehmen in den USA wegen 
Krebserkrankungen, die durch Asbest verursacht wurden. Auf Grund der 
Schadenersatzforderungen sind dort bereits zahlreiche Unternehmen 
insolvent geworden.

Pressekontakt:

Christian Sprotte
Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung,
Rheinstraße 6-8,
65185 Wiesbaden,
Telefon 0611 131-259,
Fax -164,
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail Sprotte@bgdp.de

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