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Kinderschutz-Zentren

Nur auf den ersten Blick sinnvoll
Die Kinderschutz-Zentren und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht kritisieren geplante Anzeigepflicht bei sexueller Gewalt gegen Kinder

Köln / Heidelberg (ots)

Mit Unverständnis reagieren Die
Kinderschutz-Zentren und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und
Familienrecht auf das Gesetzesverfahren zur Änderung des
Sexualstrafrechts, das heute im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages beraten wird. Die Änderung des Sexualstrafrechts ist Teil
des vom Bundeskabinett am 29. Januar 2003 verabschiedeten
Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf eine
Strafbarkeit bei Nichtanzeige von geplanten Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung von Kindern vor.
Die Kinderschutz-Zentren, die derzeit mit zahlreichen Projekten
bei der Umsetzung des Aktionsplans mitwirken, sind erstaunt, dass die
Kenntnisse und Erfahrungen der Fachleute aus Kinderschutz und
Jugendhilfe von den Abgeordneten der Regierungskoalition nicht zur
Kenntnis genommen wurden. Weder in der Vorbereitung des
Gesetzentwurfs noch in der heutigen Sachverständigenanhörung vor dem
Rechtsausschuss des Bundestags sind sie beteiligt worden.
Aus diesem Grund haben Die Kinderschutz-Zentren und das Deutsche
Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in schriftlicher
Form den Mitgliedern des Rechtsausschusses zwei detaillierte
Stellungnahmen zukommen lassen.
Daraus geht hervor, dass es im Interesse der Kinder und der sie
schützenden Erwachsenen besser wäre, wenn sich die Gesetzesreform
stärker an den Erfahrungen und Einschätzungen von Experten der
Jugendhilfe orientiert, man differenzierter auf die Lebenssituation
und die spezifischen Hilfeanliegen der Kinder schaut. "Wenn es
wirklich zu einer Anzeigenpflicht im Sinne des neuen §138
Strafgesetzbuch kommen sollte, hätte dies für eine Vielzahl der
betroffenen Kinder dramatische Folgen. Statt zu mehr Hilfe kommt es
zu mehr Vertuschen und zu zusätzlichem psychologischen Druck. Die
Kinder stehen dann endgültig allein mit ihrem Problem," befürchtet
Arthur Kröhnert, Geschäftsführer der Kinderschutz-Zentren
Deutschland.
Aus diesem Grund muss aus Sicht der Verbände die geplante
Neuregelung in §§ 138, 139 StGB zurückgenommen werden. "Die
Anzeigepflicht ist gut gemeint, wird aber die Lage der Kinder nicht
verbessern," warnt Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen
Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht vor allzu viel
Aktionismus. "Anzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft setzen
eine Dynamik strafrechtlicher Ermittlungen in Gang, die im
schlimmsten Fall zur Abschottung der Familie führt. Den betroffenen
Kindern ist damit ungewollt der Zugang zur Hilfe versperrt."
Die Kinderschutz-Zentren und das Deutsche Institut für Jugendhilfe
und Familienrecht fordern darum den Gesetzgeber nicht nur auf, die
geplanten Änderungen in §§ 138, 139 StGB zurückzunehmen, sondern
weisen ihrerseits auf eine Schwachstelle im Gesetzesbereich hin,
deren Beseitigung in der Tat zu einer Verbesserung der Situation
beitragen würde: Dringend erforderlich ist es, Fachkräften in der
Jugendhilfe ein Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Dies würde
Betroffenen eher den Schritt aus ihrer persönlichen Isolation öffnen,
da sie sicher sein könnten, hier den notwendigen Vertrauensschutz zu
finden.
Ein klar umrissenes Aussageverweigerungsrecht, wie es schon seit
vielen Jahren für das familiengerichtliche Verfahren gilt, muss auch
auf das Strafprozessrecht ausgedehnt werden.
Die Stellungnahmen finden sie jeweils auf den Internetseiten
unter:
http://www.kinderschutz-zentren.org/ksz_news1-5.html
http://www.dijuf.de/german/jamt.html

Pressekontakt:

Arthur Kröhnert
Geschäftsführer
Die Kinderschutz-Zentren
Spichernstraße 55
50672 Köln
+49-221-569753
+49-221-5697550
die@kinderschutz-zentren.org

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