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Betrugspartikelfilter: Deutsche Umwelthilfe verklagt Kraftfahrtbundesamt und Minister Tiefensee

Berlin (ots)

Umweltorganisation erhebt Klage vor
Verwaltungsgericht Schleswig - Verkehrsminister Tiefensee soll 
aktuelle Zahlen zum Austausch mangelhafter Pkw-Dieselpartikelfilter 
herausgeben - Bisherige Auskunftsverweigerung soll Scheitern der so 
genannten Kulanzregelung verschleiern - DUH fordert sofortigen 
Widerruf der Betrieberlaubnis für alle Filter, die nicht filtern und 
Neustart der Nachrüstkampagne mit seriösen Filtersystemen - 
Flächendeckender Filtertausch notwendige Bedingung für erfolgreichen 
Kampf gegen Feinstaub
8. September 2008: Nach der Weigerung des 
Bundesverkehrsministeriums und des Kraftfahrtbundesamts (KBA), der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) aktuelle Zahlen über den Stand des 
Austauschs mangelhafter Dieselpartikelfilter und den aktuellen Stand 
der Filternachrüstung zu überlassen, hat die Umweltorganisation jetzt
Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Nach dem 
Umweltinformationsgesetz (UIG) hat die DUH Anspruch auf derartige 
"umweltrelevante Informationen". Die Klage richtet sich gegen die 
Bundesregierung, vertreten durch den Bundesverkehrsminister Wolfgang 
Tiefensee (SPD), dem das KBA in Flensburg unterstellt ist.
"Mit der Auskunftsverweigerung will Verkehrsminister Tiefensee 
offensichtlich verschleiern, dass der Filtertausch seit Monaten 
praktisch zum Erliegen gekommen und der Versuch gescheitert ist, den 
Betrugsfilterskandal mit der so genannten Kulanzregel geräuschlos zu 
lösen. Ein Jahr nach Aufdeckung des Betrugsfilterskandals wird erneut
versucht, unangenehme Wahrheiten zu verschleiern. Im November 2007 
haben wir per Gerichtsentscheid die Veröffentlichung eines Gutachtens
über nicht funktionierende Filtersysteme durchgesetzt. 
Verkehrsminister Tiefensee zwingt uns nun, erneut die Bundesregierung
zu verklagen, um so die uns rechtlich zustehenden Informationen über 
den Stand des Nicht-Austausches dieser Betrugspartikelfilter zu 
erhalten", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Nach wie vor sind nach Überzeugung der DUH mindestens 40.000 
fehlerhafte Partikelfilter in Diesel-Pkw verbaut, deren Halter zu 
Unrecht von Steuerermäßigungen und einer falschen Einstufung bei den 
Feinstaubplaketten profitieren. Nach der geltenden Rechtslage muss 
der Bundesverkehrsminister die Betriebserlaubnis für nicht 
funktionierende Systeme widerrufen. "Statt endlich zu handeln setzt 
Tiefensee auf vertuschen und aussitzen. Dieser Skandal ist nur 
dadurch zu beenden, dass das Kraftfahrtbundesamt endlich die 
fälschlich erteilten Betriebserlaubnisse zurücknimmt", erklärte 
Resch. Erst dieser Schritt gebe betroffenen Autohaltern eine klare 
rechtliche Handhabe, den Austausch der Betrugsfilter in den 
Werkstätten durchzusetzen.
In den vergangenen Monaten waren so gut wie keine Partikelfilter 
mehr ausgetauscht worden, weil insbesondere die Hersteller der nicht 
funktionierenden Pseudofilter, GAT und Bosal, mit Hinhaltemanövern 
einen flächendeckenden, für die Autohalter kostenlosen Austausch 
gegen seriöse Filter verhinderten, ohne dass das federführende 
Umweltministerium gegen die fortgesetzten Fehlinformationen offensiv 
vorging.
KBA und Bundesverkehrsministerium hatten das DUH-Auskunftsbegehren
über die aktuelle Zahl der gemeldeten Diesel-Pkw mit nicht 
funktionierenden Filtersystemen unter dem Hinweis verweigert, 
aktuelle Zahlen lägen nicht vor. Diese Behauptung ist jedoch 
nachweislich falsch. Das beim KBA geführte "Zentrale 
Kraftfahrzeugregister" beinhaltet in seiner Datenbank die 
tagesaktuellen Informationen. So hatte das KBA im Mai 2008 in einem 
Rundschreiben an ca. 45.000 betroffene Autohalter Konsequenzen bis 
hin zur Rückforderung der mit der Filternachrüstung verbundenen 
Steuerersparnis und dem Entzug zu Unrecht vergebener 
Feinstaubplaketten angedroht, sofern der Austausch nicht in Gang 
käme. Insofern ist das KBA jederzeit in der Lage, die aktuelle Zahl 
zu ermitteln. Das ist auch ohne nennenswerten Aufwand möglich, weil 
der Filtertausch nach einer Umfrage der DUH unter den Fahrzeughaltern
den Zulassungsstellen gemeldet und somit zeitnah im Zentralen 
Kraftfahrzeugregister vermerkt wird. Ein einfacher Suchlauf, wie er 
auch im Vorfeld des KBA-Mahnschreibens an die betroffenen Autohalter 
durchgeführt worden war, muss lediglich wiederholt werden.
"Wir brauchen einen Neustart der Partikelfilterförderung. Die 
heute angebotenen Nachrüstsysteme haben alle Überprüfungen bestanden 
und sind uneingeschränkt zu empfehlen. Solange sich aber 
Verkehrsminister Tiefensee weigert, den Betrugsfilterskandal durch 
einen Widerruf der entsprechenden Betriebserlaubnisse zu beenden, 
bleibt die Verunsicherung im Markt bestehen", sagte Resch. "Es geht 
um die Frage, ob die Politik den Kampf gegen lebensbedrohlichen 
Feinstaub in unseren Ballungszentren aufgibt oder einen ernsthaften 
Neuanfang versucht. Dafür ist der flächendeckende Austausch nicht 
funktionierender Systeme eine notwendige Voraussetzung".
Die Deutsche Umwelthilfe hatte den Skandal um die mangelhaften 
Dieselpartikelfilter 2007 aufgedeckt. Auch damals hatte die 
Organisation die Veröffentlichung der Erkenntnisse über betrügerische
Filter vor Gericht erstreiten müssen - gegen Bundesumweltminister 
Sigmar Gabriel und das ihm unterstellte Umweltbundesamt. Deshalb sei 
er zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht Schleswig nun ebenso 
entscheiden werde, wie es das Verwaltungsgericht Dessau im 
vergangenen Jahr getan habe, erklärte Resch.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 24 00 867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 24 00 867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030 24 00
867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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