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Deutsche Umwelthilfe fordert Sofortmaßnahmen gegen hohe Feinstaubbelastung in Leipzig

Berlin (ots)

Mit wirksamem Aktionsplan und konkreten Maßnahmen
wie Lkw-Durchfahrtsverboten oder einer Umweltzone soll Leipzig die 
seit Jahren andauernden Grenzwertüberschreitungen stoppen - DUH setzt
Frist bis Mitte März 2009 und droht mit neuer Musterklage - 
Musterfall ist die Straße vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
22. Dezember 2008: Im Namen eines betroffenen Anwohners fordert 
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von der Stadt Leipzig die sofortige 
Aufstellung eines wirksamen Aktionsplans im Bereich Harkortstraße. An
dieser Straße befindet sich auch das Bundesverwaltungsgericht, das 
2007 in einem von der DUH erstrittenen Grundsatzurteil das "Recht auf
saubere Luft" festschrieb. Ziel der DUH-Initiative ist es, die dort 
regelmäßig überschrittenen Grenzwerte für gesundheitsgefährdenden 
Feinstaub (PM10) durch kurzfristige straßenverkehrsrechtliche 
Maßnahmen einzudämmen. Die DUH will - notfalls mit einem neuen 
Musterverfahren - erreichen, dass Kommunen das 2007 vor dem 
Bundesverwaltungsgericht und 2008 vor dem Europäischen Gerichtshof 
erstrittene Recht der Bürger auf saubere Luft endlich konsequent 
umsetzen. Die Stadt Leipzig hat sich bisher geweigert, zielführende 
Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner der Harkortstraße von 
gefährlichem Feinstaub umzusetzen.
"Wir werden nicht zulassen, dass sich Kommunen in Deutschland 
weiter durch Untätigkeit über höchstrichterliche Entscheidungen 
hinwegsetzen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zu der
heute von DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger bei der Stadt Leipzig 
beantragten Umsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen und eines 
wirksamen immissionsschutzrechtlichen Aktionsplans. Das von der 
Deutschen Umwelthilfe über Jahre erstrittene Recht auf saubere Luft 
bedeute, dass die Behörden ihre Bürger soweit irgend möglich vor 
gefährlichem Feinstaub schützen müssen. In Leipzig und einer Reihe 
anderer Ballungszentren geschehe dies nicht oder allenfalls 
halbherzig.
Klinger warf der Stadt Leipzig "jahrelange Untätigkeit" vor, 
weshalb der rechtswidrige Zustand regelmäßiger 
Grenzwertüberschreitungen an der Harkortstraße andauere. Nach dem 
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008 sei es nun 
rechtlich zwingend, dass ein "kurzfristig vorzulegender Aktionsplan 
und die darin enthaltenen Maßnahmen so beschaffen sind, dass 
unverzüglich in der Harkortstraße zu einem Stand unterhalb der 
Grenzwerte zurückgekehrt wird." Der Aktionsplan soll bis Mitte März 
2009 vorliegen. Andernfalls sei die DUH gezwungen erneut den 
Rechtsweg zu beschreiten und die Stadt Leipzig Namens des betroffenen
Anwohners zu verklagen, erläuterte Resch.
Welche Maßnahmen die Stadt Leipzig ergreift, um die 
Feinstaub-Grenzwerte in Zukunft einzuhalten, stehe in ihrem Ermessen,
heißt es in dem am heutigen Tag verschickten Antragsschreiben an das 
zuständige Verkehrs- und Tiefbauamt. In Betracht kommen eine strenge 
Umweltzone, Lkw-Durchfahrtsverbote oder auch andere Maßnahmen 
innerhalb oder außerhalb des Verkehrsbereichs. Klinger: "Das Ergebnis
muss aber feststehen: Die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub."

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer (DUH), Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030
2400867-19; E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15,10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, Mobil: 0171
2435458 E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse (DUH), Hackescher
Markt 4,10178 Berlin, Tel.: 030/2400867-0, Fax: 030/2400867-19,
Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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