Diesel-Fahrverbote in Stuttgart: Verwaltungsgericht verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe
Berlin (ots)
DUH erhofft sich wesentliche Verschärfung der Luftreinhaltemaßnahmen - Bisherige Maßnahmen reichen nicht aus, um Belastung der Luft mit Dieselabgasgift NO2 ausreichend zu senken - DUH fordert deutliche Nachbesserungen des Luftreinhalteplans und generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6
Jeden Tag atmen Stuttgarter Luft ein, die krankmacht. Seit mittlerweile sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm/m3 an allen vier verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart deutlich überschritten. Noch immer unternimmt die Landesregierung zu wenig, um die Luftsituation schnellstmöglich zu verbessern.
Im November 2015 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) daher Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die DUH fordert deutliche Nachbesserungen im Luftreinhalteplan für Stuttgart und ein generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6 Fahrzeuge - und zwar ganzjährig und nicht nur an Tagen mit Feinstaubalarm.
Am 19.7.2017 verhandelt das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und die dazugehörigen Forderungen der DUH.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Verhandlung.
Die Sitzplatzkapazität im Saal ist begrenzt (ca. 100 Sitzplätze). Am Sitzungstag werden ab 12:00 Uhr Einlasskarten ausgegeben.
Im Anschluss an die Verhandlung stehen Ihnen DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger und Verkehrsberater Dr. Axel Friedrich für Statements zur Verfügung.
Datum: Mittwoch, 19.7.2017, 13:30 Uhr Ort: Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 1. Stock, Sitzungssaal 5, 70178 Stuttgart Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Berlin Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
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