Heutiges Urteil des VG Schleswig zu den Abschalteinrichtungen bei Opel und VW Diesel: Deutschland verstößt weiter gegen das Völkerrecht wegen unzureichender Klagerechte für Umweltverbände
Berlin (ots)
Deutsche Umwelthilfe wird Sprungrevision gegen die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig zum Bundesverwaltungsgericht einlegen - Beklagte Bundesregierung ist aufgefordert, wegen der grundsätzlichen Bedeutung den Weg für eine Sprungrevision freizumachen - DUH wird den Völkerrechtsverstoß sofort dem dafür zuständigen Aarhus Compliance Committee anzeigen - Verwaltungsgericht hat ausdrücklich Kraftfahrt-Bundesamt und Volkswagen widersprochen: Die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen des VW-Konzerns ausgestatteten Diesel-Pkw entsprechen nicht dem genehmigten Fahrzeugtyp - Die VW-Betrugsdiesel hätten niemals verkauft und zugelassen werden dürfen
Die heutigen Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig zu den nachgewiesenen Abschalteinrichtungen bei Opel und Volkswagen Diesel-Pkw, mit denen die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen eines vom Gericht so bewerteten fehlenden Klagerechts abgewiesen wurden, haben im Ergebnis zur Folge, dass sich Deutschland fortwährend völkerrechtswidrig verhält. Nach der Aarhus-Konvention ist Deutschland bereits seit Jahren verpflichtet, Umweltverbänden Klagerechte bei jedem Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften zu gewähren.
Mit der erst vor wenigen Wochen in Kraft getretenen Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes wollte Deutschland sicherstellen, nicht zum wiederholten Mal wegen unzureichender Klagerechte durch den EuGH und das Aarhus Compliance Committee verurteilt zu werden. Nach Auffassung des VG Schleswig bestehen diese Klagerechte immer noch nicht. Der Vorsitzende Richter hat aber deutlich gemacht, dass es sich bei diesen Klagen um "rechtliches Neuland" handelt und daher die Berufung und die Sprungrevision zugelassen wird.
Die DUH bedauert, dass das Verwaltungsgericht zur schnelleren Klärung der Rechtslage die Sache nicht sofort dem EuGH vorgelegt hat. Die DUH wird daher Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und fordert die Bundesregierung auf, der durch das Gericht zugelassenen Sprungrevision zuzustimmen, so dass der Rechtsstreit sofort durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden werden kann. Parallel wird die DUH das Aarhus Compliance Committee unverzüglich über die fortwährende Verletzung des Völkerrechts durch Deutschland informieren.
Im Rahmen der mündlichen Anhörung hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich dem Kraftfahrt-Bundesamt und der beigeladenen Volkswagen AG widersprochen: Die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen des VW-Konzerns ausgestatteten Diesel-Pkw entsprechen nicht dem genehmigten Fahrzeugtyp. Daraus ergibt sich für die DUH in der Sache: Die VW-Betrugsdiesel hätten niemals verkauft und zugelassen werden dürfen.
"Die Rechtsansicht des Gerichts, dass weder ein von Dieselabgasen betroffener Bürger noch ein Umweltverband berechtigt ist, die Zulassungspraxis des Kraftfahrtbundesamts vor Gericht zu bringen, ist der Offenbarungseid des Rechtsstaats. 12.860 Menschen sterben jedes Jahr vorzeitig an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid, aber das Gericht verneint ausdrücklich das Klageberecht für Betroffene und Verbände. Der mündliche Hinweis des Rechtsvertreters des Kraftfahrtbundesamtes, die Zulassungsbehörden würden sich gegenseitig kontrollieren, zeigt dessen rechtsstaatsfeindliche Haltung. Damit wird die Kungelei zwischen Bundesregierung, Zulassungsbehörde und Autokonzerne unkontrolliert weiter gehen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt, kommentiert das Urteil wie folgt: "Wie man es auch wendet: Deutschland handelt rechtswidrig. Besteht das Klagerecht nicht, handelt Deutschland völkerrechtswidrig. Besteht das Klagerecht, deckt das KBA die Autohersteller, was nicht zu tolerieren ist. Weder das eine noch das andere kann man in einem Rechtsstaat akzeptieren."
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