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Erneute Niederlage der Dosenlobby vor dem VG Berlin und dem VG Potsdam - Dosenpfand kommt zum 1. Januar 2003

Berlin/Radolfzell (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
begrüßt die heute bekannt gewordene Entscheidung des VG Berlin, den
Eilantrag von acht Handelsunternehmen vor dem VG-Berlin in Sachen
Dosenpfand abzuweisen. Mit diesem Antrag wollten die klagenden
Unternehmen vom Dosenpfand befreit werden. Außerdem zogen am 30.
Oktober 2002 die von Rechtsanwalt Weidemann vertretenen
einwegorientierten Abfüller und Verpackungshersteller ihre Klage vor
dem VG Potsdam zurück, nachdem sich auch dort eine Niederlage
abgezeichnet hatte.  Das VG Potsdam hatte zuvor bereits in zwei
Hinweisen zu erkennen gegeben, dass es die Klage für unzulässig hält.
Ferner äußerte das Gericht auch Zweifel an der Begründetheit der
Klage, da die Pfandregelung der Verpackungsverordnung nach Ansicht
der Kammer weder gesetz- noch verfassungswidrig sein dürfte.
Die Deutsche Umwelthilfe forderte Handel und Industrie angesichts
der klaren Entscheidung des VG Berlin auf, sich endlich damit
abzufinden, dass Gesetze und Verordnungen auch von "Aldi, Rewe,
Tengelmann  & Co" gelten. "Die Dosenlobby missbraucht mit ihrer
Klageflut unser Rechtssystem. Noch nie wurde so offensichtlich
versucht, die Anwendung geltenden Rechts durch das Lahmlegen des
Verwaltungsgerichtswesens zu erreichen. Es ist ein gutes Zeichen für
das Funktionieren unseres Gerichtssystems, dass die Dosenlobby mit
diesem Versuch wieder gescheitert ist", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).
Handel und Industrie forderte Jürgen Resch dazu auf, die
verbleibenden zwei Monate bis zum Inkrafttreten des Pflichtpfandes
auf Getränkeeinwegverpackungen am 1. Januar 2003 gut zu nutzen. Kein
Verständnis hat Resch für die vom Handel erhobenen Forderungen, er
benötige mehr Zeit zur Vorbereitung: "Wer seit fünf Jahren mit immer
neuen Sonderangeboten für Dosenbier und Plastikwasser die
Mehrwegquote in die Tiefe treibt, kann nicht ernsthaft erwarten, ein
weiteres halbes Jahr Zeit zu bekommen, diese Geschäftspolitik
fortzusetzen". Resch empfiehlt eine einfache Maßnahme: Die Auslistung
von Einweg und Rückkehr zu Getränken in Mehrwegverpackungen zum
Jahreswechsel.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch - Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)  
Güttinger Str. 19   78315 Radolfzell
Tel. mobil: 0171/3649170
Tel. Büro: 07732/9995-0
Fax.: 07732/9995-77
Email:  info@duh.de

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