EuGH verhandelt über die Durchsetzung des von der Deutschen Umwelthilfe erstrittenen rechtskräftigen Urteils für Saubere Luft in München
Berlin (ots)
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verhandelt am 3. September in der Großen Kammer öffentlich über die Frage, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist. Vorausgegangen war ein Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von November 2018. Grundlage ist ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenes Urteil für Saubere Luft in München.
Der BayVGH wirft der Staatsregierung und seinem Ministerpräsidenten Markus Söder evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die Bedrohung des Fortbestands des Rechtsstaats vor. Denn der Freistaat verweigert mit öffentlicher Ansage die Einführung der von Gericht als notwendig für die Saubere Luft angeordneten Euro 5 Diesel-Fahrverbote in der Landeshauptstadt und ignoriert damit das bereits seit 2014 rechtskräftige Urteil.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht am Tag der Verhandlung vor Ort für Interviews zur Verfügung, ebenso nach dem für 1,5 Stunden angesetzten Termin gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.
Wir bitten um Interviewabsprachen im Vorfeld über die DUH-Pressestelle, am Tag der Verhandlung mobil über Ann-Katrin Bohmüller.
Datum: Dienstag, 3. September 2019, 14:30 Uhr (Beginn der Verhandlung, Einlass erfolgt bereits um 13.15 Uhr)
Ort: Europäischer Gerichtshof, rue du Fort Niedergrünewald, 2925 Luxemburg-Kirchberg
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, +49 171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, +49 171 2435458
Kontakt vor Ort:
Ann-Kathrin Bohmüller, Persönliche Referentin Jürgen Resch, +49 151
17281752
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
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