Deutsche Umwelthilfe beklagt Komplettversagen aller Bundesländer bei der Kontrolle und Durchsetzung von Energieausweisen für Immobilien
Berlin (ots)
- Vermieter, Verkäufer und Makler sind gesetzlich verpflichtet, Energieverbrauchsangaben beziehungsweise Energieverbrauchsausweise für Gebäude bei Verkauf oder Vermietung in der Werbung zu veröffentlichen und bei Besichtigungsterminen unaufgefordert vorzulegen
- DUH-Untersuchung stellt auch für 2020 fest, dass die zuständigen Länderbehörden diese Verpflichtung trotz klarer EU-Vorschriften weder kontrollieren noch Verstöße sanktionieren
- Trotz seit Jahren von der DUH festgestellten und gerichtlich verfolgten Verstößen verweigern Länderbehörden eigenständige Kontrollen und die Verhängung von Geldbußen
- DUH kündigt Intensivierung ihrer eigenen ökologischen Marktüberwachungsaktivitäten bei Immobilien an, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Heizkostenfallen zu schützen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer ein vernichtendes Zeugnis aus. Eine neue Untersuchung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation zeigt: Keine einzige Länderbehörde kommt ihrer Pflicht nach, Energieausweise für Gebäude bei der Vermarktung konkret zu kontrollieren und durchzusetzen. Die EU-Vorgaben dazu sind eindeutig: Vermieter, Verkäufer und Makler müssen bereits bei der Bewerbung von Immobilien Energieverbrauchsangaben und Effizienzklassen angeben und bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Für die Kontrolle sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Bei der Abfrage durch die DUH räumten diese jedoch ein, den Auflagen im Jahr 2020 nicht nachgekommen zu sein. Als Begründung wird unter anderem angegeben, dass ihnen ein Betretungsrecht bei Wohnungsbesichtigungen fehle.
"Wir erleben in Deutschland ein Komplettversagen der Bundesländer bei der Kontrolle ausgerechnet der Klimaschutzvorschriften bei Wohn- und Kaufimmobilien. Das ist ein absurdes und inakzeptables Versagen der Behörden. Die durch Heizung und zunehmend auch Kühlung notwendige Energie stellt für den Privathaushalt den größten CO2-Faktor und damit auch Kostenblock dar. Doch statt durch verdeckte Kontrollen und empfindliche Bußgelder sicherzustellen, dass Immobilienmakler und Wohnungsbaugesellschaften korrekte Angaben über Effizienz und Energieverbrauch machen, schädigen sie Verbraucherinnen und Verbraucher, denen bei fehlenden oder falschen Angaben eine Heizkostenfalle droht", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die Pflicht zu Energieangaben und -ausweisen ist eingeführt worden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren und zu schützen, damit sie hohe Heizkosten bereits bei Kauf oder Anmietung erkennen können. Gleichzeitig soll der Klimaschutz im Gebäudebereich damit vorangetrieben werden, da verbrauchsarme Gebäude erkannt werden können und an Attraktivität gewinnen.
Die DUH untersucht die Arbeit der Länderbehörden in diesem Bereich bereits seit acht Jahren. Das Ergebnis ist gleichbleibend katastrophal und nur mit der Bewertung "Totalausfall" zu umschreiben. Das betrifft nicht nur die Kontrolle der Angaben an sich, sondern auch die Art der inhaltlichen Prüfung vorgelegter Energieausweise. Selbst deutliche Mängel wie falsche Umrechnungsfaktoren in den Energieausweisen bleiben in der Regel ohne Konsequenzen.
"Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf frühzeitige und wahrhaftige Information. Da die Behörden so gut wie nicht ihren Pflichten bei der Durchsetzung des Energieausweises als wichtiges Marktordnungsinstrument nachkommen, wird die DUH ihre stichprobenhaften Kontrollen zur Durchsetzung der korrekten Angaben über Energieverbrauch und Effizienz in der Werbung und der Vorlage korrekter Energieausweise beim Besichtigungstermin intensivieren. Zumindest so lange, bis die Bundesländer beginnen, diese wichtige Klimaschutzmaßnahme ernsthaft eigenständig zu übernehmen", so Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung der DUH.
Hintergrund:
Mit dem Energieausweis soll - so der Wille des Gesetzgebers - Transparenz auf dem Immobilienmarkt hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geschaffen werden. Der Gebäudeenergieausweis soll Verbraucherinnen und Verbraucher über die energetische Qualität einer Immobilie aufklären und diese sowohl zu nachhaltigen Kauf- und Mietentscheidungen animieren als auch für Transparenz bei den Energiekosten sorgen. Langfristig soll der Ausweis die Attraktivität energetisch günstiger Immobilien am Markt steigern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Gesetzgeber hält dabei die Informationen für so wesentlich, dass bereits in Immobilienanzeigen über den Energieverbrauch einer Immobilie aufgeklärt werden muss. Verpflichtet sind sowohl Verkäufer und Verkäuferinnen, Vermieter und Vermieterinnen wie auch insbesondere Immobilienmakler. Auch bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis dem Interessenten vorgelegt oder deutlich sichtbar vor Ort ausgehängt werden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
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