Terminhinweis: Europäischer Gerichtshof urteilt zur Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes in Deutschland
Berlin (ots)
An diesem Donnerstag, 3. Juni um 9.30 Uhr verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sein Urteil zur jahrelangen Überschreitung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Deutschland (C 635/18). Der Richterspruch hat grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für die Saubere Luft und ist der Abschluss des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik. Die Kommission wirft Deutschland vor, dass der Jahresmittelwert in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten wurde und die Verantwortlichen keine geeigneten Maßnahmen ergriffen haben, um dies zu verhindern.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird das Urteil am Donnerstag kommentieren und insbesondere in den Kontext ihrer eigenen Klagen für die Saubere Luft in insgesamt 40 Städten und 9 Bundesländern einordnen. Denn was vor dem EuGH leider erst jetzt, mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte, im Überblick geklärt wird, hat die DUH bereits seit 2011 in den jeweiligen Verfahren vor Ort nachgewiesen und Verbesserungen vor den nationalen Gerichten erstritten. Mit eigenen Messungen und der Durchsetzung von weiteren staatlichen Messungen und Modellierungen konnte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband erst das tatsächliche Ausmaß der schlechten Luft aufzeigen. Sofern der Grenzwert nicht zwischenzeitlich eingehalten wurde, endeten alle abgeschlossenen Verfahren ausnahmslos mit erfolgreichen Urteilen oder richterlichen Vergleichen, welche die überfälligen geeigneten Maßnahmen für die Saubere Luft endlich durchsetzten. Dazu zählen Dieselfahrverbote, Umweltspuren, die Nachrüstung von Bussen, die Verbesserung von öffentlichem Nahverkehr, Fahrrad- und Fußverkehr, Tempo 30 und vieles mehr. So hat sich die NO2-Belastung in den 40 von der DUH beklagten Städten von 2018 auf 2019 doppelt so stark verringert wie in Nicht-Klagestädten.
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