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Gegen die Müllflut: Gerichtserfolg der Tübinger Verpackungssteuer als Initialzündung für deutschlandweite Trendwende
Einladung

Berlin (ots)

Seit dem 24. Mai 2023 ist klar: Kommunen dürfen eine eigene Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben. Mit seinem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Kommunen im Einsatz gegen die Müllflut entscheidend den Rücken gestärkt. Damit die Tübinger Verpackungssteuer möglichst überall kommt, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits formelle Anträge in den 302 größten deutschen Städten gestellt und Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, ebenfalls Anträge in mehr als 10.700 Städten und Gemeinden einzureichen.

Mit einer Pressekonferenz informieren wir über erste Zwischenergebnisse unserer Aktion für "Plastikfreie Städte", geben eine kurze Einordnung zur Tübinger Verpackungssteuer und erklären, was Städte nun bei der Umsetzung berücksichtigen müssen. Hierzu werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Tübingen sowie der Stadt Gummersbach berichten, die bereits eine kommunale Verpackungssteuer haben oder zeitnah einführen möchten.

Die Pressekonferenz findet digital statt. Wir bitten um Anmeldung unter presse@duh.de. Für O-Töne oder Interviews wenden Sie sich jederzeit gerne ebenfalls an unseren Newsroom.

Datum:

Donnerstag, 22. Juni 2023 um 10.30 Uhr

Einwahldaten:

https://us02web.zoom.us/j/85957775760

Meeting-ID: 859 5777 5760

Teilnehmende:

  • Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
  • Claudia Patzwahl, Stadtverwaltung Tübingen
  • Frank Helmenstein, Bürgermeister Stadt Gummersbach

Pressekontakt:

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe,
www.linkedin.com/company/umwelthilfe

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