CDU/CSU-Ministerpräsidenten verzögern Novelle der Verpackungsverordnung - Mehrweg-Allianz kündigt für kommenden Freitag Pressekonferenz und "kreative Aktionen" in München an
Berlin/Limburg/Nürnberg/Düsseldorf/Radolfzell (ots)
Bundesumweltminister Trittin wurde aufgefordert, Mehrweganteile umgehend zu veröffentlichen - Pfandpflicht auf Fruchtsaft und Wein ist ohne Novelle der Verpackungsverordnung nun zwingend auszulösen
Die unionsgeführten Bundesländer haben bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz - entgegen den Ankündigungen der bayerischen Staatskanzlei - keine Entscheidung zur Novellierung der Verpackungsverordnung noch vor der Sommerpause getroffen. Das Zeitfenster zur Behandlung der Novelle am 9. Juli im Bundesrat ist damit praktisch geschlossen.
Die in der "Allianz für Mehrweg" zusammengeschlossenen Verbände der mittelständischen Getränkewirtschaft sowie die Deutsche Umwelthilfe haben deshalb heute Bundesumweltminister Jürgen Trittin über ihren Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, Berlin, ultimativ aufgefordert, die Nacherhebungsergebnisse der Anteile der Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen für den Zeitraum Februar 2000 bis Januar 2001 gemäß der geltenden Verpackungsverordnung noch im Juli 2004 im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierfür bestehe gem. § 9 Abs.3 der Verpackungsverordnung eine Rechtspflicht.
"Die Brau- und Getränkewirtschaft braucht weiter Planungs- und Investitionssicherheit", unterstrich Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien, der gleichzeitig darauf hinwies, dass das seit 18 Monaten geltende Pflichtpfand eine Investitionswelle in Mehrweg und die Schaffung von über 12.000 neuen Arbeitsplätzen in der Mehrwegwirtschaft zur Folge gehabt habe. Mit Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse wird aller Voraussicht nach zum 01.01.2005 die Pfand- und Rücknahmepflicht für die Getränkebereiche Fruchtsaft und Wein nach der von CDU und CSU 1991 beschlossenen und nach wie vor gültigen Verpackungsverordnung in Kraft treten.
Die Allianz für Mehrweg unterstrich in diesem Zusammenhang noch einmal, dass sowohl eine verzögerte oder gar nicht erfolgte Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse, als auch eine Nichtumsetzung der daraus folgenden Pfandpflicht für Fruchtsaft und Wein massive Schadensersatzforderungen der mehrwegorientierten Unternehmen gegen den Bund auslösen würden. "Solange das Recht die Pfandpflicht für Saft und Wein kennt, ist dieses auch anzuwenden. Minister Trittin kann gar nicht anders, als das Pfand für Wein und Saft spätestens im Juli unwiderruflich auszulösen. Andernfalls würde sich der Bund schadensersatzpflichtig machen. Das gilt nur dann nicht, wenn die im Bundesrat hängende Novelle der Verpackungsverordnung bis dahin die Länderkammer passiert", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger.
"Der Weg für die Novelle wäre eigentlich frei. Bayern, Baden-Württemberg und das Bundesumweltministerium haben einen Kompromissentwurf vorabgestimmt und weitere CDU-Länder kündigten ihre Zustimmung an. Unsere Betriebe setzen auf das Dosenpfand und verlangen, dass die einzig aus parteitaktischen Gründen motivierte einmalige "Geiselnahme" der mittelständischen Getränkewirtschaft endlich ein Ende hat", so Günther Guder Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels.
Die Allianz für Mehrweg kündigte für Freitag, den 25. Juni 2004 eine Pressekonferenz sowie "kreative Aktionen" in München an, um gegen diese parteitaktisch motivierte Blockade zu protestieren. "Nachdem offensichtlich die Ministerpräsidenten von Bayern und Baden-Württemberg das von ihnen selbst vorgeschlagene Pfandkonsensmodell nun doch nicht am 9. Juli im Bundesrat verabschieden wollen, bleibt es halt beim bestehenden Recht. Dieses hat sich bewährt: Unsere Landschaft ist sauberer geworden und die Mehrwegquoten haben sich erholt", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).
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