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CDU/CSU-Ministerpräsidenten verzögern Novelle der Verpackungsverordnung - Mehrweg-Allianz kündigt für kommenden Freitag Pressekonferenz und "kreative Aktionen" in München an

Berlin/Limburg/Nürnberg/Düsseldorf/Radolfzell (ots)

Bundesumweltminister Trittin wurde aufgefordert, Mehrweganteile
umgehend zu veröffentlichen - Pfandpflicht auf Fruchtsaft und Wein
ist ohne Novelle der Verpackungsverordnung nun zwingend auszulösen
Die unionsgeführten Bundesländer haben bei der gestrigen
Ministerpräsidentenkonferenz - entgegen den Ankündigungen der
bayerischen Staatskanzlei - keine Entscheidung zur Novellierung der
Verpackungsverordnung noch vor der Sommerpause getroffen. Das
Zeitfenster zur Behandlung der Novelle am 9. Juli im Bundesrat ist
damit praktisch geschlossen.
Die in der "Allianz für Mehrweg" zusammengeschlossenen Verbände
der mittelständischen Getränkewirtschaft sowie die Deutsche
Umwelthilfe haben deshalb heute Bundesumweltminister Jürgen Trittin
über ihren Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, Berlin, ultimativ
aufgefordert, die Nacherhebungsergebnisse der Anteile der Einweg- und
Mehrweggetränkeverpackungen für den Zeitraum Februar 2000 bis Januar
2001 gemäß der geltenden Verpackungsverordnung noch im Juli 2004 im
Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierfür bestehe gem. § 9 Abs.3 der
Verpackungsverordnung eine Rechtspflicht.
"Die Brau- und Getränkewirtschaft braucht weiter Planungs- und
Investitionssicherheit", unterstrich Roland Demleitner,
Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer
Privatbrauereien, der gleichzeitig darauf hinwies, dass das seit 18
Monaten geltende Pflichtpfand eine Investitionswelle in Mehrweg und
die Schaffung von über 12.000 neuen Arbeitsplätzen in der
Mehrwegwirtschaft zur Folge gehabt habe. Mit Veröffentlichung der
Nacherhebungsergebnisse wird aller Voraussicht nach zum 01.01.2005
die Pfand- und Rücknahmepflicht für die Getränkebereiche Fruchtsaft
und Wein nach der von CDU und CSU 1991 beschlossenen und nach wie vor
gültigen Verpackungsverordnung in Kraft treten.
Die Allianz für Mehrweg unterstrich in diesem Zusammenhang noch
einmal, dass sowohl eine verzögerte oder gar nicht erfolgte
Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse, als auch eine
Nichtumsetzung der daraus folgenden Pfandpflicht für Fruchtsaft und
Wein massive Schadensersatzforderungen der mehrwegorientierten
Unternehmen gegen den Bund auslösen würden. "Solange das Recht die
Pfandpflicht für Saft und Wein kennt, ist dieses auch anzuwenden.
Minister Trittin kann gar nicht anders, als das Pfand für Wein und
Saft spätestens im Juli unwiderruflich auszulösen. Andernfalls würde
sich der Bund schadensersatzpflichtig machen. Das gilt nur dann
nicht, wenn die im Bundesrat hängende Novelle der
Verpackungsverordnung bis dahin die Länderkammer passiert", so
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger.
"Der Weg für die Novelle wäre eigentlich frei. Bayern,
Baden-Württemberg  und das Bundesumweltministerium haben einen
Kompromissentwurf vorabgestimmt und weitere CDU-Länder kündigten ihre
Zustimmung an. Unsere Betriebe setzen auf das Dosenpfand und
verlangen, dass die einzig aus parteitaktischen Gründen motivierte
einmalige "Geiselnahme" der mittelständischen Getränkewirtschaft
endlich ein Ende hat", so Günther Guder Geschäftsführender Vorstand
des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels.
Die Allianz für Mehrweg kündigte für Freitag, den 25. Juni 2004
eine Pressekonferenz sowie "kreative Aktionen" in München an, um
gegen diese parteitaktisch motivierte Blockade zu protestieren.
"Nachdem offensichtlich die Ministerpräsidenten von Bayern und
Baden-Württemberg das von ihnen selbst vorgeschlagene
Pfandkonsensmodell nun doch nicht am 9. Juli im Bundesrat
verabschieden wollen, bleibt es halt beim bestehenden Recht. Dieses
hat sich bewährt: Unsere Landschaft ist sauberer geworden und die
Mehrwegquoten haben sich erholt", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).

Pressekontakt:

Jürgen Resch,
Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell,
Tel. mobil: 0171 3649170
Tel. 07732/9995-0,
Fax. 07732/9995-77,
Email: resch@duh.de

Günther Guder,
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Monschauer Str. 7, 40549 Düsseldorf,
Tel. mobil: 0172 2424950,
Tel. 0211/683938,
Fax. 0211/683602,
Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com

Wolfgang Brügel,
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.,
Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg,
Tel. 0911/502665,
Fax. 0911/5048154

Roland Demleitner,
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.,
Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg,
Tel. mobil: 0171 5311444,
Tel. 06431/52048,
Fax. 06431/53612,
Email: roland.demleitner@oms.de

Dr. Remo Klinger,
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstr.15, 10719 Berlin,
Tel.: (030) 88472-80,
Fax.: (030) 88472-8 10,
Email: klinger@geulen.com

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