Entscheidung über Klima-Verfassungsbeschwerde noch in diesem Jahr: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts
Berlin (ots)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen das "Klimaschutzprogramm 2023" eine hohe Priorität einräumt. Noch in diesem Jahr soll eine Entscheidung getroffen werden.
Dazu kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die Dringlichkeit unserer Verfassungsbeschwerde erkannt und unser Verfahren als eines der wichtigsten Verfahren für dieses Jahr genannt hat. Die Untätigkeit der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz ist eine große Gefahr insbesondere für die jungen Menschen, die wir bei ihrer Verfassungsbeschwerde unterstützen. Sie muss so schnell wie möglich beendet werden. Das Möchtegern-Klimaschutzprogramm ist nicht ansatzweise dazu geeignet, die klaffende CO2-Lücke von bis zu 331 Millionen Tonnen bis 2030 zu schließen. Durch unsere Klagen gerät die Bundesregierung zunehmend unter Druck, eine Kehrtwende beim Klimaschutz einzuleiten. Bereits im November wurde sie nach unseren Klagen zu ausreichenden Klimaschutzsofortprogrammen verurteilt. Mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzprogramm werden wir die Bundesregierung auf einen grundrechtskonformen Klimaschutzkurs bringen."
Hintergrund:
Die DUH hatte im November 2023 gemeinsam mit zwei jungen Menschen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung eingereicht, da es offenkundig nicht ansatzweise ausreicht, um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Neben der im November 2023 eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzprogramm 2023 laufen fünf weitere Klimaklagen gegen die Bundesregierung. Dazu gehören zwei Klagen zu ausreichenden Klimaschutzsofortprogrammen. Hier wurde die Bundesregierung bereits durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 30. November 2023 verurteilt. Nach eingelegter Revision rechnet die DUH mit einem letztinstanzlichen Urteil des BVerwG noch vor der Bundestagswahl.
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