Deutsche Umwelthilfe begrüßt heutige Veröffentlichung der Mehrwegquoten im Bundesanzeiger - Ausweitung des Pflichtpfandes auf Fruchtsäfte ab April 2005 jetzt offiziell
Berlin (ots)
Rätselraten über Strategie der Union zur Dosenpfandnovelle im Bundesrat am 15. Oktober 2004
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßt die Veröffentlichung der Mehrwegquoten im Bundesanzeiger am heutigen Freitag. Nach dem dramatischen Absturz der Mehrwegquote bei Fruchtsäften erstreckt sich damit das Pflichtpfand ab April 2005 auch auf alle CO2-freien Erfrischungsgetränke, insbesondere Fruchtsäfte. Der nach geltendem Recht vorgesehene Automatismus greift. Im Ergebnis wird ein Ärgernis der von Frau Dr. Merkel 1998 zuletzt geänderten Verpackungsverordnung beseitigt: Künftig sind alle alkoholfreien Erfrischungsgetränke - unabhängig vom CO2-Gehalt - pfandpflichtig. "In nicht allzu ferner Zukunft ist auch mit der automatischen Ausdehnung der Pfandpflicht auf Wein zu rechnen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.
"Die Deutsche Umwelthilfe empfiehlt den Abfüllern von Frucht- und Gemüsesäften, die verbleibende Frist zu nutzen, um sich auf ein dauerhaftes Saftpfand einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren seinen Einweganteil ausgedehnt hat, sollte schnellstmöglich zu Mehrwegflaschen zurückkehren", so Jürgen Resch.
Die Verpackungsverordnung soll am Freitag kommender Woche erneut im Bundesrat verhandelt werden. Nach Informationen der DUH sind sich die Unionsparteien auch vor dem nunmehr sechsten Anlauf, die Verpackungsverordnung im Bundesrat zu modernisieren, nicht über ihre Strategie einig. Auffallend ruhig verhält sich insbesondere Edmund Stoiber. Der bayerische Ministerpräsident hatte anlässlich Auslandspressekonferenz am 24.9. verkündet, dass am 15. Oktober im Bundesrat endlich eine Entscheidung zur Novelle der Verpackungsverordnung fallen werde.
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