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Energierechtsnovelle droht als dreister Subventionsdeal für große Unternehmen zu enden

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe warnt Energiewirtschaft vor Fortsetzung ihrer
   Wettbewerbsverhinderungs-Politik. Bundesregierung muss für
   diskriminierungsfreien Zugang zu den Stromnetzen sorgen
Vor der entscheidenden Koalitionsrunde zur Energierechtsnovelle
(EnWG) an diesem Montag hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die
Bundesregierung vor weiteren Zugeständnissen an die großen Konzerne
aus Energiewirtschaft und Industrie gewarnt. Was hier vorbereitet
werde, sei "der durchsichtige Versuch, den großen Energiekonzernen
und Stromnetzbetreibern Milliardeneinahmen zu sichern und im Gegenzug
die energieintensive Großindustrie mit halbierten
Stromtransportkosten ruhig zu stellen". Beides zusammen werde sich
verheerend auf die künftige Höhe der Stromdurchleitungskosten für
alle anderen Endkunden auswirken. "Das ist ein Doppelschlag gegen
Handwerk, Mittelstand und private Haushalte, die die Zeche für die
Entlastung der Konzerne zahlen müssen", sagt DUH-Energieexperte
Stefan Bundscherer.
Das eigentliche Ziel der seit Jahren überfälligen Novelle, endlich
Wettbewerb in der deutschen Energiewirtschaft zu schaffen und allen
Stromanbietern diskriminierungsfrei den Zugang zu den Stromnetzen zu
ermöglichen, werde so in sein Gegenteil verkehrt. Neue
Energieanbieter, die Strom dezentral und aus umweltschonenden
erneuerbaren Energien anböten, blieben aufgrund überhöhter
Netznutzungsentgelte weiterhin vom Markt ausgeschlossen, wenn 
Wirtschaftsminister Clement den Stromkonzernen auf den Leim gehe.
"Was der deutsche Energiemarkt jetzt braucht, sind faire Netzpreise
und eine Chance für umweltgerechte Stromerzeuger - ohne weitere
Verzögerung. Daher erwarten wir eine glasklare Anreizregulierung für
echten Wettbewerb und Antidiskriminierungsregeln für neue
Energieanbieter. Milliardengeschenke zulasten von Mittelstand,
Verbrauchern und Umwelt haben dort nichts zu suchen. Das EnWG muß
noch im Februar im Bundestag verabschiedet werden", forderte
Bundscherer von der Koalitionsrunde.
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement will den großen deutschen
Stromversorgern bei der Kalkulation ihrer Netzentgelte das für die
Konzerne günstige Kalkulationsprinzip der Nettosubstanzerhaltung
erlauben und ihnen in der EnWG-Novelle darüber hinaus die Anrechnung
der Körperschaftssteuer als Kosten zugestehen. Damit könnten die
Energieriesen nach Detail-Berechnungen des Verbandes der
Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) die von ihnen
kürzlich bis 2010 angekündigten Netzinvestitionen in Höhe von 9,3
Mrd. EUR vollständig aus diesen Zugeständnissen finanzieren und
erhielten noch 6 Mrd. EUR als Zugabe. Für die Netznutzer würde
Clements Morgengabe an die Konzerne jährliche Zusatzkosten von 2,5
Mrd EUR verursachen.
Weil dagegen ein Proteststurm der energieintensiven
Großverbraucher (Chemieindustrie, Aluminiumhersteller etc.)
losgebrochen wäre, wünscht sich Clement im Gegenzug eine Halbierung
der Netzdurchleitungsgebühren für diese Verbrauchergruppe. Die
Gesamtrechnung der Clementschen Konzernpolitik würde anschließend
Handwerk, Mittelstand und privaten Haushalten präsentiert. Die
Deutsche Umwelthilfe hält eine neuerliche Entlastung der
energieintensiven Industrien angesichts der hierzulande gegenüber
1998 immer noch um fast ein Fünftel geringeren Industriestrompreise
für skandalös. Milliardenschwere Ausnahmeregelungen gebe es für diese
Branchen schon jetzt bei der Ökosteuer, bei der Härtefallregelung im
Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und beim
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. "Clements Ausnahmetatbestände sind für
die Energiefresser längst zur lieb gewonnen Regel geworden", erklärte
Bundscherer. "Jetzt erwarten diese Branchen mit der Halbierung ihrer
Netzentgelte den nächsten Schluck aus der Pulle."
Auch die Anrechnung der Körperschaftssteuer als Teil der
Kostenrechnung für die Netzentgeltberechnung wäre in anderen
Zusammenhängen vollkommen undenkbar. "Das ist so, als ob Ihnen der
KIempner seinen Steuerbescheid mit auf die Rechnung schreibt", sagt
Bundscherer.
Die Deutsche Umwelthilfe warnte die Energiekonzerne, beim Poker um
die Energierechtsnovelle zu überziehen. Es sei kaum vorstellbar, dass
die EU-Wettbewerbskommission derart durchsichtige
Subventionstatbestände und Wettbewerbs-Verhinderungsstrategien
hinnehmen würde. Bei einem Durchmarsch der Konzerne werde die
Diskussion über das so genannte "eigentumsrechtliche Unbundling" mit
voller Wucht losbrechen. Darunter versteht die EU eine Entflechtung
der Konzerne, bei der die Stromerzeuger ihre
Netzbetreiber-Gesellschaften an private Interessenten oder den Staat
verkaufen müssten.

Pressekontakt:

Stefan Bundscherer, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-0, mobil 0177/ 3323300, E-Mail:
bundscherer@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail:
rosenkranz@duh.de

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