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Umwelthilfe verlangt schnelle Herausgabe der Brunsbüttel-Schwachstellenliste

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Berlin (ots)

Gegen Verzögerungsstrategie des Brunsbüttel-Betreibers Vattenfall 
"auf kaltem Wege" soll Ministerin Trauernicht den Sofortvollzug ihres
Bescheids zur Herausgabe der Liste an die DUH anordnen - Vattenfall 
beabsichtigt anscheinend Klage, obwohl substantiierte Argumente 
fehlen - jahrelanges Verfahren würde dem "Informationsinteresse der 
Bevölkerung diametral entgegenstehen"
10. November 2006: Nach der grundsätzlichen Entscheidung der 
Kieler Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), der Deutschen 
Umwelthilfe e. V. (DUH) eine Liste mit Schwachstellen des 
Atomkraftwerks Brunsbüttel (KKB) zu übergeben, drängt die 
Umweltorganisation nun auf eine rasche Umsetzung des Bescheids. Für 
den Fall, dass der KKB-Betreiber Vattenfall Europe gegen die 
Entscheidung vom 2. November Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig 
einreicht, fordert die DUH Ministerin Trauernicht heute in einem 
Schreiben auf, "unmittelbar die sofortige Vollziehung des Bescheids 
anzuordnen".
Die Umwelthilfe befürchtet, dass andernfalls ein mehrere Jahre 
dauerndes Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten eine 
zeitnahe Information über Sicherheitsmängel in dem Siedewasserreaktor
verhindert. "Wir gehen davon aus, dass Vattenfall gegen den Bescheid 
klagen will, um seine Linie der bedingungslosen Informationsblockade 
trotz des gegenteiligen Beschlusses der Atomaufsicht auf kaltem Wege 
fortsetzen zu können", begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer 
Baake die Forderung nach einem Sofortvollzug des Bescheids. Nach der 
widersprüchlichen Informationspolitik von Vattenfall in Reaktion auf 
den schweren Störfall im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark sei das 
Vertrauen der Bevölkerung in den sicheren Betrieb des Problemreaktors
Brunsbüttel schon jetzt nachhaltig gestört.
Die DUH hatte auf Grundlage der EU-Umweltinformationsrichtlinie 
die Veröffentlichung zahlreicher "offener Punkte" verlangt, die sich 
bereits vor Jahren bei einer so genannten "periodischen 
Sicherheitsüberprüfung" (PSÜ) des Siedewasserreaktors ergeben hatten 
und die bis heute weder im Einzelnen bekannt noch geklärt sind. "Eine
weitere Verzögerung der Veröffentlichung über Jahre würde dem Sinn 
und Zweck der EU-Richtlinie, vor allem aber dem Informationsinteresse
der Bevölkerung diametral entgegenstehen", sagte die Leiterin 
Verbraucherschutz und Recht der DUH, Cornelia Ziehm. Außerdem seien 
seitens des KKB-Betreibers außergerichtlich keinerlei substantiierte 
Einwände gegen das Informationsbegehren der DUH geltend gemacht 
worden. "Bei einem Unternehmen, das eine Hochrisikotechnologie 
betreibt, ist es mehr als bedenklich, wenn nun Gerichte beschäftigt 
werden sollen, um die Herstellung von Transparenz weiter 
hinausschieben zu können", so Ziehm weiter.
Gegen den hinhaltenden, jedoch nicht inhaltlich begründeten 
Widerstand des Brunsbüttel-Betreibers hatte die in Kiel zuständige 
Ministerin Trauernicht das Informationsbegehren der DUH am 2. 
November positiv beschieden. Die Umwelthilfe hatte Vattenfall 
daraufhin schriftlich aufgefordert, auf eine Verwaltungsgerichtsklage
und damit eine erneute jahrelange Verzögerung der Aufklärung zu 
verzichten. Seither hüllt sich der Konzern, dessen Mutterunternehmen 
auch den Havarie-Reaktor im schwedischen Forsmark betreibt, in 
Schweigen. Die DUH geht deshalb davon aus, dass eine Klage gegen den 
Beschluss vom 2. November vorbereitet wird.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: Mobil: 0151 55 01 69 43, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 10178 Berlin Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:
ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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