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Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen Media Markt durch

Berlin (ots)

Landgericht Stuttgart erlässt einstweilige
Verfügung wegen Verstößen bei der Energiekennzeichnung gegen 
Esslinger Filiale - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Media Markt 
tritt Verbraucherrecht und Klimaschutz mit Füßen" - Deutsche 
Umwelthilfe kündigt Intensivierung der Testbesuche in Media Markt- 
und Saturn-Filialen in der Vorweihnachtszeit an
Berlin, 11. Dezember 2006: Wegen Verstößen gegen die gesetzlich 
vorgeschriebene Energiekennzeichnung hat das Landgericht Stuttgart 
auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen die Esslinger 
Filiale der Elektrogeräte-Kette Media Markt eine einstweilige 
Verfügung erlassen. Unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu 
250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Haft für die 
Geschäftsführer verurteilte das Gericht die zum Metro-Konzern 
gehörende Filiale zur Einhaltung der 
Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Az.: 33 O 62/06 KfH). Die
Regelung soll den Kunden beim Kauf von Kühl- und Gefriergeräten, 
Waschmaschinen oder Wäschetrocknern (so genannte "weiße Ware") die 
Entscheidung für verbrauchsarme und damit Klima und Ressourcen 
schonende Geräte erleichtern.
Mit der Entscheidung des Stuttgarter Gerichts hat die Deutsche 
Umwelthilfe nach Erfolgen in zwei Hauptsache-Verfahren gegen Media 
Markt- bzw. Saturn-Filialen vor dem Landgericht Berlin (Az.: 102 O 
97/05 und 96 O 259/05) nun erstmals auch im einstweiligen Verfahren 
gegen einen der beiden Marktführer im Elektrogerätemarkt obsiegt.
"Media Markt tritt Verbraucherrecht und Klimaschutz mit Füßen und 
erhält mit dieser Gerichtsentscheidung die Quittung für 
unverbesserliche Ignoranz gegenüber geltendem Recht", kommentierte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den Richterspruch. Im 
Gegensatz zu anderen großen Elektrogeräte-Anbietern sei Media Markt 
seit einem Jahr "nicht Willens oder in der Lage, eklatante Verstöße 
bei der Energiekennzeichnung verbindlich und flächendeckend 
abzustellen".
Stattdessen weigern sich Saturn- wie Media-Märkte in den bisher 
von der DUH angestrengten Hauptsacheverfahren die Rechts- und 
Sachlage anzuerkennen und bemühen nach Verurteilungen wegen Verstößen
gegen die Kennzeichnungsverordnung jeweils die nächste 
Gerichtsinstanz. Die DUH befürchtet, dass dieses von bedingungsloser 
Uneinsichtigkeit geprägte Vorgehen auch im aktuellen einstweiligen 
Verfahren fortgesetzt wird.
"Eine Vielzahl der nicht oder falsch gekennzeichneten 
Elektrogeräte haben einen viel zu hohen Stromverbrauch. Die DUH 
fordert Media Markt auf, endlich verbrauchsarme Geräte anzubieten, 
die das Klima und über ihre Lebenszeit die Geldbeutel der Kunden 
schonen. Erst dann gibt es für die Filialen keinen Grund mehr, die 
Energiekennzeichnungspflicht zu missachten", sagte Resch.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer kündigte an, dass Mitarbeiter der 
Deutschen Umwelthilfe in der Vorweihnachtszeit Elektrogeräteanbietern
verstärkt Testbesuche abstatten würden, um auf eine korrekte 
Einhaltung der Energiekennzeichnung hinzuwirken. Die "Sünder" würden 
konsequent abgemahnt und - wie bereits im vergangenen Jahr (und 
aktuell die Esslinger Media Markt-Filiale) - auf einer 
"DUH-Schmuddelliste" im Internet veröffentlicht werden, bis die 
Missstände abgestellt seien.
Resch erinnerte Metro-Aufsichtsratsmitglied Erich Greipl daran, 
dass dieser bei einem persönlichen Gespräch am 17. November für alle 
Media Markt und Saturn-Filialen Besserung gelobt habe. Resch: "Bisher
spüren wir davon nichts: Die betroffenen Media-Markt-Filialen wehren 
sich gegen jede noch so berechtigte Abmahnung über die Kanzlei des 
´Ich-bin-doch-nicht-blöd´-Anwalts Joachim Steinhöfel. Gleichzeitig  
überziehen Media-Markt-Filialen ihrerseits kleinere Konkurrenten mit 
Abmahnungen. Das alles ist ein Armutszeugnis für den Metro-Konzern".
Die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Umwelthilfe und den 
beiden Marktführern unter den Elektrogeräte-Anbietern, Media Markt 
und Saturn, begann Ende 2005, als die DUH in Berlin jeweils eine 
Filiale der beiden Ketten in Berlin wegen massiver Verstöße gegen die
Kennzeichnungspflicht verklagte. Media Markt- und Saturn-Filialen 
hatten seinerzeit zwar ihre Energiekennzeichnung noch vor den 
Urteilen des Landgerichts Berlin korrigiert. Auch bundesweit hatten 
viele Filialen beider Ketten die Kennzeichnung verbessert. Eine von 
der DUH vor einigen Wochen durchgeführte stichprobenartige 
Nachprüfung bei einem Dutzend Media Markt- und Saturn-Filialen hatte 
jedoch ergeben, dass sich weiterhin Märkte nicht korrekt an die 
Kennzeichnungspflicht halten. Besonders schwere Verstöße hat die DUH 
in der Esslinger Media Markt-Filiale festgestellt.
Alarmierend ist für die DUH vor allem die Analyse des 
durchschnittlich angebotenen Sortiments an Kühlgeräten (Kühlschränke 
und Kühlgefrierkombinationen). Nur etwa ein Drittel der Produkte sind
tatsächlich energieeffizient und mit den Effizienzklassen A++ bzw. A+
gekennzeichnet. Nur ca. ein Prozent der Geräte entsprechen der 
modernsten Effizienzklasse A++. Offensiv in Zeitungsbeilagen etc. 
beworben werden nach DUH-Beobachtungen vor allem Kühlgeräte der 
mittleren Effizienzklasse A. Kühlgeräte der Energieeffizienzklasse 
A++ verbrauchen 45 - 50 % weniger Strom als vergleichbare Geräte der 
Klasse A.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V., Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.:
030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V., Leiterin
Verbraucherschutz und Recht, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.:
030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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