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Bauindustrie kritisiert § 5 Abs. 1 Satz 4 Schwarzarbeitsgesetz: Führungszeugnisse verhindern keine Schwarzarbeit!

Berlin (ots)

"Einerseits verfolgt die Bundesregierung einen sog.
"Masterplan Bürokratieabbau", andererseits schikaniert sie die
bauausführende Wirtschaft mit immer neuen Bürokratiemonstern". Mit
diesen Worten kritisierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer
des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper,
die seit August 2002 für Bieter geltende Verpflichtung, bei jeder
öffentlichen Auftragsvergabe - neben einer Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister - auch ein persönliches Führungszeugnis aller
Vertretungsberechtigten vorzulegen. Der Hauptverband hatte mehrfach
dafür plädiert, diese im August 2002 neu eingeführte Vorschrift im
Schwarzarbeitsgesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 4) wieder zu streichen.
Die Bauindustrie unterstütze den Kampf gegen die Schwarzarbeit,
erklärte Knipper. Die neue Regelung sei jedoch nicht nur rechtlich
bedenklich, sondern auch völlig unpraktikabel. Vielmehr handele es
sich um ein Paradebeispiel für Überbürokratisierung. Es könne doch
wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Vorstandsvorsitzende,
Geschäftsführer und Prokuristen von Bauunternehmen künftig ihre Zeit
statt im Unternehmen auf dem Einwohnermeldeamt verbrächten, nur weil
jeder Vertretungsberechtigte für jede öffentliche Ausschreibung
persönlich - die Vorlage von Kopien ist dabei nicht gestattet - ein
polizeiliches Führungszeugnis beantragen müsse. Hier werde -
unabhängig von dem erheblichen Kosten- und Personalaufwand - völlig
unverhältnismäßig vorgegangen, zumal gleichzeitig noch ein Auszug aus
dem Gewerbezentralregister bezüglich des Unternehmens vorgelegt
werden müsse.
"Es ist nicht zu verstehen, dass der Staat einerseits ständig den
Abbau von Bürokratie fordert, andererseits diese jedoch fortwährend
ausweitet und damit die Wirtschaft immer mehr behindert". Knipper
appellierte daher an den Gesetzgeber, diese Vorschrift so schnell wie
möglich zu streichen und statt dessen wirksame Maßnahmen zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit zu ergreifen.
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, 
Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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