Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bauindustrie kritisiert § 5 Abs. 1 Satz 4 Schwarzarbeitsgesetz: Führungszeugnisse verhindern keine Schwarzarbeit!
Berlin (ots)
"Einerseits verfolgt die Bundesregierung einen sog. "Masterplan Bürokratieabbau", andererseits schikaniert sie die bauausführende Wirtschaft mit immer neuen Bürokratiemonstern". Mit diesen Worten kritisierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die seit August 2002 für Bieter geltende Verpflichtung, bei jeder öffentlichen Auftragsvergabe - neben einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - auch ein persönliches Führungszeugnis aller Vertretungsberechtigten vorzulegen. Der Hauptverband hatte mehrfach dafür plädiert, diese im August 2002 neu eingeführte Vorschrift im Schwarzarbeitsgesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 4) wieder zu streichen.
Die Bauindustrie unterstütze den Kampf gegen die Schwarzarbeit, erklärte Knipper. Die neue Regelung sei jedoch nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch völlig unpraktikabel. Vielmehr handele es sich um ein Paradebeispiel für Überbürokratisierung. Es könne doch wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Vorstandsvorsitzende, Geschäftsführer und Prokuristen von Bauunternehmen künftig ihre Zeit statt im Unternehmen auf dem Einwohnermeldeamt verbrächten, nur weil jeder Vertretungsberechtigte für jede öffentliche Ausschreibung persönlich - die Vorlage von Kopien ist dabei nicht gestattet - ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen müsse. Hier werde - unabhängig von dem erheblichen Kosten- und Personalaufwand - völlig unverhältnismäßig vorgegangen, zumal gleichzeitig noch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister bezüglich des Unternehmens vorgelegt werden müsse.
"Es ist nicht zu verstehen, dass der Staat einerseits ständig den Abbau von Bürokratie fordert, andererseits diese jedoch fortwährend ausweitet und damit die Wirtschaft immer mehr behindert". Knipper appellierte daher an den Gesetzgeber, diese Vorschrift so schnell wie möglich zu streichen und statt dessen wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu ergreifen.
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft, Information und Kommunikation Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189 E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
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