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Energiesammelgesetz gefährdet geplante Investitionen in Solaranlagen
Umstrittene Anpassung der Einspeisevergütung zum 1. Januar

München (ots)

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Einschnitte bei der Einspeisevergütung für Sonnenstrom gefährden die Durchführung bereits geplanter Investitionsvorhaben von Bürgerenergiegesellschaften. Davor warnt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) anlässlich der heutigen Anhörung zum umstrittenen Energiesammelgesetz im Bundestag. Der kürzlich verabschiedete Kabinettsentwurf sieht schon ab dem 1. Januar 2019 drastische Kürzungen von 20 Prozent für Photovoltaik-Dachanlagen (40 bis 750 Kilowatt) vor. Davon betroffen wären auch Vorhaben, die sich derzeit im Planungsstadium befinden und nicht bis zum Jahreswechsel fertiggestellt werden.

Dazu kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros: "Wer für 2019 den Betriebsstart einer Dachanlage geplant hat, dem entzieht das Energiesammelgesetz in seiner jetzigen Form schlagartig die Kalkulationsgrundlage. Das torpediert auch aktuelle Investitionsvorhaben vieler Energiegenossenschaften in Bayern. Sie haben mit anderen Rahmenbedingungen gerechnet und sind womöglich schon vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Der Gesetzgeber ist deshalb gefragt, den Entwurf des Energiesammelgesetzes anzupassen. Engagement am Energiemarkt setzt Planungssicherheit und Vertrauensschutz voraus."

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.260 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 244 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie mehr als 1.000 ländliche und gewerbliche Unternehmen - darunter 261 Energiegenossenschaften - mit insgesamt rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2017)

Pressekontakt:

Florian Ernst
Pressesprecher

Genossenschaftsverband Bayern e. V. (GVB)
Türkenstraße 22-24, 80333 München

Tel. 089 / 2868 - 3402
Fax. 089 / 2868 - 3405

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