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Europäisches Patentamt (EPA)

Mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren gegen ein Patent zu Mais mit erhöhtem Ölgehalt im Europäischen Patentamt

München (ots)

Mündliche Verhandlung zu einem Patent der Firma DuPont in München
beginnt am 12. Februar
Am morgigen Mittwoch beginnt im Europäischen Patentamt (EPA) die
mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren gegen ein Patent der
Firma DuPont, in dem es um Maiskörner mit einem erhöhten Maisölanteil
geht. Dabei gilt es zu entscheiden, ob das Patent aufrechterhalten,
geändert oder widerrufen wird. Einspruch haben die Regierung von
Mexico, das Bischöfliche Hilfswerk Misereor e. V. sowie die
Organisation Greenpeace Deutschland e. V. eingelegt.
Der Schutz für das vom Europäischen Patentamt im August 2000
erteilte Patent gilt für Italien, Frankreich und Spanien. Das Patent
ist somit in drei der aktuell 26 Vertragsstaaten der Europäischen
Patentorganisation gültig.
Das Streitpatent bezieht sich auf eine Erfindung im Bereich der
Pflanzenbiologie. Es beschreibt Maiskörner, die durch die Kreuzung
einer besonders ölhaltigen Vaterpflanze mit einer durch chemische
Mutagenese veränderten Mutterpflanze erzeugt werden und deren
Ölgehalt höher als 6 Prozent liegt, wobei mindestens 55 Prozent davon
Ölsäure sein muss. In der Patentschrift wird dargelegt, daß die in
der Mutationszüchtung eingesetzten Maispflanzen in den Universitäten
von Iowa State und Illinois (USA) entwickelt wurden.
Die Einsprechenden machen jedoch unter anderem geltend, daß das
"Öl-Mais"-Patent gegen Artikel 54 des Europäischen
Patentübereinkommens (EPÜ) verstößt, der den Aspekt der Neuheit einer
Erfindung regelt. Eine Erfindung gilt demnach nur dann als neu, wenn
sie nicht bereits zum Stand der Technik gehört. In der Öffentlichkeit
wurde bisher unter anderem diskutiert, ob Mais mit den im Patent
beschriebenen Eigenschaften bereits bekannt war, z.B. in Mexico.
Eine unabhängige Einspruchsabteilung des EPA wird eine
Entscheidung auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens
(EPÜ) treffen.
Hinweise für Journalisten
1. Bei dem sogenannten "Öl-Mais"-Patent handelt es sich um das
europäische Patent EP 744 888. Die Bezeichnung lautet: "Corn grains
and products with improved oil composition" ("Maiskörner und
-produkte mit verbessertem Ölgehalt")
2. Die mündliche Verhandlung beginnt am 12. Februar um 9.00 Uhr in
der Zweigstelle des Europäischen Patentamts, Bayerstraße 34, 80335
München.
3. Die mündliche Verhandlung ist Bestandteil des im Europäischen
Patentübereinkommen vorgesehenen Einspruchsverfahrens. Dieses
Verfahren erlaubt es jedermann, europäische Patente anzufechten.
Einspruch wird gegen rund 6 Prozent der jedes Jahr erteilten
europäischen Patente eingelegt. Die Einspruchsfrist endet neun Monate
nach der Patenterteilung. In einem speziellen, dafür vorgesehenen
Verfahren mit den einsprechenden Parteien entscheidet die
Einspruchsabteilung des EPA, ob das angefochtene Patent
aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Im vorliegenden
Verfahren besteht die Einspruchsabteilung aus drei technisch und
einem juristisch vorgebildeten Prüfer. Die Entscheidung der
Einspruchsabteilung kann in zweiter Instanz mit einer Beschwerde vor
einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten werden.

Pressekontakt:

4. Nähere Auskünfte erteilt:

Rainer Osterwalder
Pressestelle des Europäischen Patentamts
D-80298 München

Telefon:+4989/2399-5012
Fax:+4989/2399-2850
Handy: +49173/9461630

E-Mail:rosterwalder@epo.org

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