Pressestimmen: Vor der EU-Entscheidung zur Embryonenforschung: Deutsche EU-Abgeordnete kritisieren Forschungsministerin Bulmahn
Berlin (ots)
Einen Tag vor der umstrittenen Entscheidung der EU-Kommission über die Förderung von Embryonenforschung mit EU-Geldern, haben deutsche EU-Abgeordnete Kritik an Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) geübt. Die Grünen-Parlamentarierin Hiltrud Breyer sagte dem Berliner "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe), Bulmahn müsse sich deutlicher gegenüber der Kommission positionieren. "Ich finde ihr Schweigen ein bisschen laut." Peter Liese (CDU) kritisierte, Bulmahn habe sich zu spät um das Forschungsrahmenprogramm der EU gekümmert. Im Nachhinein sei es "viel schwieriger, Beschränkungen reinzubekommen".
Ein Sprecher des Forschungsministeriums betonte, dass die Bundesregierung von Anfang an gefordert habe, dass sich die Kommission nicht über nationales Recht hinwegsetzen dürfe. "Wir haben ganz klar auf der Basis verhandelt, die uns der Bundestag mit seinem Beschluss zur Stammzellforschung vorgegeben hat und werden dies auch weiter tun", sagte der Sprecher dem "Tagesspiegel". Am Ende müsse man aber auch eine andere Entscheidung akzeptieren.
Der Vorsitzende der Bioethik-Enquetekommission, Rene Röspel (SPD) sagte dem "Tagesspiegel", die Kommission müsse "einfach Rücksicht darauf nehmen, wenn es wie in Deutschland eine besondere rechtliche Situation gibt". "Wir wollen nicht, dass mit deutschen Mitteln etwas gefördert wird, was in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren versehen wird."
Für die Entscheidung am Mittwoch liegen den Kommissaren nach Tagesspiegel-Informationen zwei Kompromissvorschläge für Stichtagsregelungen vor. Entweder soll die Förderung nur möglich sein, wenn die Stammzelllinien vor einem festzulegenden Datum gewonnen wurden. Oder sie soll möglich sein, wenn die Embryonen vor einem festzulegenden Tag gezeugt und überzählig sind. Beide Regelungen widersprächen dem deutschen Recht, da der jeweilige Stichtag nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft liegen soll. In Deutschland ist die Vernichtung von Embryos zur Gewinnung von Stammzellen verboten. An bereits gewonnenen Stammzellen darf in Deutschland nur geforscht werden, wenn sie vor dem 7. August 2001 isoliert wurden.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel
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