Der Tagesspiegel: Ebay-Käufer können auch Alt-Verträge widerrufen
Berlin (ots)
Berlin. Von dem neuen BGH-Urteil zum Widerrufsrecht bei Internet- Auktionen können auch Altkunden profitieren. Alle Verträge, die nach dem 1. November 2002 geschlossen worden sind, sind betroffen, berichtet der Tagesspiegel (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf den Bundesgerichtshof. Da die Händler ihre Kunden nicht über das Widerrufsrecht informiert haben, können die Käufer auch im nachhinein noch den Vertrag rückgängig machen, bestäftigte der BGH dem Tagesspiegel. Verträge, die vor dem 1. November 2002 geschlossen worden sind, können dagegen nicht mehr rückabgewickelt werden, weil für sie das Widerrufsrecht nach sechs Monaten erloschen ist.
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