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DNR lehnt Trittins Atomausstiegsgesetz ab

Bonn (ots)

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat bei der
heutigen Anhörung im Bonner Umweltministerium den von Bundesminister
Trittin vorgelegten Entwurf für ein Gesetz "zur geordneten Beendigung
zur Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität"
nachdrücklich zurückgewiesen. "Es ist schlicht unverantwortlich, eine
Regellaufzeit von 32 Jahren für Atomkraftwerke zu garantieren und das
Experiment mit einem möglichen SuperGAU in Deutschland zu wagen,"
kritisierte DNR-Präsident Hubert Weinzierl.
Nach der vorgesehenen Neufassung des Atomgesetzes soll während der
Restlaufzeiten der 19 deutschen AKWs nochmals genau so viel Atomstrom
produziert werden wie bisher, seit Inbetriebnahme des ersten Reaktors
im Jahre 1968! Dabei geht aus der deutschen und amerikanischen
Risikostudie über mögliche Atomunfälle hervor, dass statistisch
gesehen alle 25 Jahre in einem der 400 Atomkraftwerke weltweit ein
SuperGAU eintreten kann.
Die Nutzung der Atomenergie ist neben den genannten Risiken beim
Betrieb auch wegen der erheblichen Risiken bei der Gewinnung, der
Herstellung, des Transports und der Aufbereitung von Kernbrennstoffen
nicht länger verantwortbar. Ein sicheres Endlager für Atomabfälle
gibt es weltweit immer noch nicht.
Die Wiederaufbereitung radioaktiver Reststoffe und Abfälle sollte
bisher die vom Atomgesetz verlangte "schadlose Entsorgung"
übernehmen. Obwohl diese Konzept gescheitert ist, bleibt diese
Entsorgung bis zum 1.7.2005 aufrechterhalten. Danach soll der Bau von
Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten entsprechend §9a des ATG
den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke sichern helfen. Die Risiken der
Freisetzung von Radioaktivität in allen Kraftwerksstandorten in
Deutschland werden dadurch geradezu zwangsläufig erhöht.
Die Abhängigkeit der Bundesregierung von den Energiekonzernen wird
vor allem bei der Haftpflichtbegrenzung für Atomkraftwerke deutlich.
Nach der von der Prognos-AG Anfang der 90er Jahre für das
Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Studie zur Bewertung der
Schäden durch einen SuperGAU fallen Personen- und Sachschäden von bis
zu 10 Billionen DM an.
Die bislang geltende Deckungsvorsorge gegen die Auswirkungen
grosser Störfälle soll zwar von 0,5 auf 5 Mrd. DM erhöht werden. Eine
wirksame Verbesserung des Opferschutzes ist damit aber angesichts der
angeführten möglichen Schadenshöhe nicht gegeben. Die jetzt
vorgesehene Deckungsvorsorge deckt weniger als 0,1 % der möglichen
Schäden ab.
"Es ist höchste Zeit, dass die Energiekonzerne die volle
Betriebshaftpflicht ohne jegliche Begrenzung und damit deutlich
höhere Versicherungsprämien übernehmen müssen," betonte
DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Nach vorliegenden
versicherungsmathematischen Berechnungen würde die Aufbringung der
deutlich höheren Versicherungsprämien für die Betreiber der
Atomkraftwerke die Kosten für den Atomstrom in den Bereich von etwa
DM 1/kWh bringen.
Weitere Informationen:
Helmut Röscheisen, 
DNR-Generalsekretär
Am Michaelshof 8-10, 
53177 Bonn, 
Tel.: 0228/35 90 05

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