Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
Pfandbriefgesetznovelle in Kraft - Deutliches Bekenntnis des Gesetzgebers zum Pfandbrief
Berlin (ots)
Die erste Pfandbriefgesetznovelle tritt heute in Kraft: Das "Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts" wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Novelle verbessert die hohe Qualität des Pfandbriefs weiter. So wird eine Liquiditätsreserve von 180 Tagen, die Pfandbriefemittenten innerhalb der Deckungsmasse vorhalten müssen, eingeführt. "Dies trägt dem besonderen Sicherheitsbedürfnis der Pfandbriefgläubiger Rechnung. Darüber hinausgehende Liquiditätsanforderungen, wie sie derzeit von der Ratingagentur Standard & Poor's gefordert werden, können die Position der Pfandbriefgläubiger nicht wirklich verbessern", so Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp).
Der Pfandbrief hat bisher schon Maßstäbe bei der Transparenz gesetzt. Die Novelle verbessert sie weiter. Die Darstellung der Laufzeitstrukturen in den Deckungsmassen der Pfandbriefbanken wird verfeinert. Der Flugzeugpfandbrief ist neu im Gesetz, er ist die vierte Pfandbriefgattung neben Öffentlichen, Hypotheken- und Schiffspfandbriefen.
"Die Politik stand vor der Aufgabe, ein hervorragendes Produkt noch besser zu machen", so Henning Rasche, Präsident des vdp. "Diese Aufgabe hat sie gut gemeistert. Die Novelle ist ein deutliches Bekenntnis des Gesetzgebers zum deutschen Pfandbrief, einem Erfolgsprodukt, das international auch in Zukunft Maßstäbe setzen soll", so Rasche weiter.
"Wir freuen uns über den erfolgreichen Abschluss der ersten Novelle des Pfandbriefgesetzes. Er stärkt uns in unserer Zuversicht, dass der Pfandbriefmarkt als einer der ersten wieder zur alten Form zurückfinden wird", so Hagen abschließend.
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