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TÜV Rheinland: Leitern und Tritte alle zwölf Monate prüfen lassen

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TÜV Rheinland: Leitern und Tritte alle zwölf Monate prüfen lassen

Prüfbericht als Nachweis der Arbeitgeberpflichten / Unabhängige und objektive Bewertung: TÜV Rheinland prüft vor Ort

Ob auf Baustellen, im Lager oder in Krankenhäusern – der Gebrauch von Leitern und Tritten gehört vielerorts zum Arbeitsalltag. Zweckmäßige Verwendung und überlegter Umgang sind wichtig, um Unfälle mit den praktischen Hilfsmitteln zu vermeiden. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Kontrolle des Materials. Schließlich müssen Arbeitgeber laut Betriebssicherheitsverordnung sicherstellen, dass Arbeitsmittel wie beispielsweise Leitern sicher verwendet werden können. Ihren Pflichten kommen Arbeitgeber durch eine Prüfung der Arbeitsmittel nach, in der Regel alle zwölf Monate – und sollten dabei nach Einschätzung von TÜV Rheinland auf das Fachwissen unabhängiger Prüforganisationen setzen. „Bei Leitern und Tritten ist ein objektives Urteil durch außenstehende Fachleute zur Sicherheit der Materialien von Bedeutung“, sagt Martin Kohl, Experte für Fördertechnik von TÜV Rheinland. Zum einen verschafft die unabhängige Prüfung Arbeitgebern Gewissheit über den einwandfreien Zustand von Leitern und Tritten. Zum anderen können sie im Schadensfall durch Prüfberichte nachweisen, dass die Betriebsmittel ordnungsgemäß kontrolliert wurden und sie ihre Arbeitgeberpflichten erfüllt haben.

Versteckte Schwachstellen

Durch die mitunter intensive Nutzung gibt es viele mögliche Schwachstellen bei Leitern und Tritten, die auf den ersten Blick unerkannt bleiben. Sind die Leitern und Tritte dauerhaft Umwelteinflüssen ausgesetzt, steigt der Verschleiß zusätzlich. Umso wichtiger ist dann eine professionelle Bewertung durch unabhängige Expertinnen und Experten. Die Bewertung erfolgt beim Prüfservice von TÜV Rheinland auch vor Ort, verzögert somit geplante Arbeitsabläufe kaum und benötigt nur wenig Vorlauf. „Unsere Fachleute kommen an den vom Auftraggeber gewünschten Ort, damit es möglichst keine Ausfallzeiten gibt“, unterstreicht Kohl.

Immer nur einzeln nutzen

Grundsätzlich gilt bei Leitern und Tritten: Die Betriebsanleitung – an den Leitern selbst häufig durch Piktogramme in Kürze dargestellt – ist jederzeit zu beachten. So sollte beispielsweise das Höchstgewicht bei der Belastung nicht überschritten werden. Dieses liegt bei vielen Leitern bei 150 Kilogramm. „Allein aus diesem Grund sind Leitern und Tritte immer nur einzeln zu benutzen. Aus Sicherheitsgründen sollte dies aber auch bei tragfähigeren Modellen immer gelten“, betont Kohl.

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: 02 21/8 06-21 48

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