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Deutsche Bahn AG

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG:

Berlin (ots)

Zu aktuellen Pressemeldungen über angebliche Ursachen des Unfalls
in Bad Münder am 09.09.2002, bei dem zwei Güterzüge zusammengestoßen
waren, nimmt die Deutsche Bahn wie folgt Stellung:
1. Die Behauptung, der Notfallmanager der Deutschen Bahn habe
Spezialwerkzeuge zur Erdung vergessen, ist falsch. Tatsächlich wurden
die Erdungsarbeiten durch den Notfallmanager frühzeitig nach dem
Unfall begonnen und schnellstmöglich abgeschlossen. Die Feuerwehr
wurde durch den Notfallmanager unmittelbar nach Abschluss der
Erdungsarbeiten darüber informiert.
Unabhängig davon hätte die Feuerwehr ihre Löscharbeiten bereits
vor Abschluss der Erdungsarbeiten aufnehmen können.
Eine frühere Erdung der Oberleitung hätte nur noch durch die
Feuerwehr selbst durchgeführt werden können, wie dies z. B. in
Nordrhein-Westfalen und bei zahlreichen anderen Feuerwehren in
Deutschland bereits gemacht wird.
2. Der Bundesgrenzschutz als Bestandteil der Einsatzleitung wurde
von der Deutschen Bahn frühzeitig informiert. Der Deutschen Bahn
liegt diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung des
Bundesgrenzschutzes vor. Darüber hinaus verfügt die Deutsche Bahn
über gesicherte Erkenntnisse, die sich auch auf Aussagen von
Vertretern der Feuerwehr selbst stützen, dass sowohl über den Unfall
als auch das in einem Kesselwagen transportierte Gefahrgut ebenfalls
rechtzeitig informiert wurde. Abgesehen davon hatte die Feuerwehr
selbst die Möglichkeit sich über das transportierte Gefahrgut anhand
der standardisierten Tafeln am Kesselwagen zu informieren. Darüber
hinaus wurde dem Notfallmanager nach erfolgter Erdung auf Nachfrage
durch die Einsatzleitung noch einmal bestätigt, dass die
Gefahrgutnummer UN 2023 (Epichlorhydrin) bekannt sei.
3. Die Tatsache, dass der verunglückte Zug mit der Nr. 51219
bereits vor Bad Münder nicht rechtzeitig an einem haltzeigenden
Signal der vor Bad Münder gelegenen Abzweigstelle Empelde zum stehen
kam, ist bekannt.
4. In diesem Zusammenhang liegt der Deutschen Bahn kein Hinweis
darüber vor, dass sich die Fahrdienstleiterin und der
Triebfahrzeugführer über mögliche Probleme im Zug per Zugbahnfunk
ausgetauscht hätten. Die diesbezüglichen Sprachaufzeichnungen des
Zugbahnfunks liegen den ermittelnden Behörden vor.
Zum Verfahrensablauf stellt die Deutsche Bahn grundsätzlich fest,
dass nach der in diesem Fall korrekt und unverzüglich erfolgten
Information der zuständigen Stellen alle weiteren Maßnahmen wie die
Information der Bevölkerung und die Einleitung aller eventuell
notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht mehr in den Händen der
Deutschen Bahn liegen. Gegen die Bahn erhobene Vorwürfe, einzelne
Behörden nicht informiert zu haben, sind damit haltlos. Diese
Aufgaben sind - wie auch bei entsprechenden Unfällen im
Straßenverkehr - durch die örtlichen Gefahrenabwehrbehörden zu
übernehmen.
Bisher wurden von der ermittelnden Staatsanwaltschaft und dem
Eisenbahn-Bundesamt keine Erkenntnisse über die Unfallursache
mitgeteilt. Bekannt ist lediglich, wie bereits vom
Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht, die unzulängliche Bremswirkung
des Zuges mit der Nummer 51219.
Die Deutsche Bahn wird die Staatsanwaltschaft und das
Eisenbahn-Bundesamt weiterhin bei deren Ermittlungsarbeiten nach
Kräften unterstützen.
Rückfragen:
Martin Walden
Stv. Sprecher Fahrweg
Tel. 069 265 32001
Fax 069 265 32007 
Medienbetreuung@bahn.de
www.bahn.de/presse
Hans-Jürgen Frohns
Sprecher Niedersachsen / Bremen
Tel. 0511 286 3498
Fax 0511 286 3455

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