Stellungnahme der Deutschen Bahn AG:
Berlin (ots)
Zu aktuellen Pressemeldungen über angebliche Ursachen des Unfalls in Bad Münder am 09.09.2002, bei dem zwei Güterzüge zusammengestoßen waren, nimmt die Deutsche Bahn wie folgt Stellung:
1. Die Behauptung, der Notfallmanager der Deutschen Bahn habe Spezialwerkzeuge zur Erdung vergessen, ist falsch. Tatsächlich wurden die Erdungsarbeiten durch den Notfallmanager frühzeitig nach dem Unfall begonnen und schnellstmöglich abgeschlossen. Die Feuerwehr wurde durch den Notfallmanager unmittelbar nach Abschluss der Erdungsarbeiten darüber informiert.
Unabhängig davon hätte die Feuerwehr ihre Löscharbeiten bereits vor Abschluss der Erdungsarbeiten aufnehmen können.
Eine frühere Erdung der Oberleitung hätte nur noch durch die Feuerwehr selbst durchgeführt werden können, wie dies z. B. in Nordrhein-Westfalen und bei zahlreichen anderen Feuerwehren in Deutschland bereits gemacht wird.
2. Der Bundesgrenzschutz als Bestandteil der Einsatzleitung wurde von der Deutschen Bahn frühzeitig informiert. Der Deutschen Bahn liegt diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung des Bundesgrenzschutzes vor. Darüber hinaus verfügt die Deutsche Bahn über gesicherte Erkenntnisse, die sich auch auf Aussagen von Vertretern der Feuerwehr selbst stützen, dass sowohl über den Unfall als auch das in einem Kesselwagen transportierte Gefahrgut ebenfalls rechtzeitig informiert wurde. Abgesehen davon hatte die Feuerwehr selbst die Möglichkeit sich über das transportierte Gefahrgut anhand der standardisierten Tafeln am Kesselwagen zu informieren. Darüber hinaus wurde dem Notfallmanager nach erfolgter Erdung auf Nachfrage durch die Einsatzleitung noch einmal bestätigt, dass die Gefahrgutnummer UN 2023 (Epichlorhydrin) bekannt sei.
3. Die Tatsache, dass der verunglückte Zug mit der Nr. 51219 bereits vor Bad Münder nicht rechtzeitig an einem haltzeigenden Signal der vor Bad Münder gelegenen Abzweigstelle Empelde zum stehen kam, ist bekannt.
4. In diesem Zusammenhang liegt der Deutschen Bahn kein Hinweis darüber vor, dass sich die Fahrdienstleiterin und der Triebfahrzeugführer über mögliche Probleme im Zug per Zugbahnfunk ausgetauscht hätten. Die diesbezüglichen Sprachaufzeichnungen des Zugbahnfunks liegen den ermittelnden Behörden vor.
Zum Verfahrensablauf stellt die Deutsche Bahn grundsätzlich fest, dass nach der in diesem Fall korrekt und unverzüglich erfolgten Information der zuständigen Stellen alle weiteren Maßnahmen wie die Information der Bevölkerung und die Einleitung aller eventuell notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht mehr in den Händen der Deutschen Bahn liegen. Gegen die Bahn erhobene Vorwürfe, einzelne Behörden nicht informiert zu haben, sind damit haltlos. Diese Aufgaben sind - wie auch bei entsprechenden Unfällen im Straßenverkehr - durch die örtlichen Gefahrenabwehrbehörden zu übernehmen.
Bisher wurden von der ermittelnden Staatsanwaltschaft und dem Eisenbahn-Bundesamt keine Erkenntnisse über die Unfallursache mitgeteilt. Bekannt ist lediglich, wie bereits vom Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht, die unzulängliche Bremswirkung des Zuges mit der Nummer 51219.
Die Deutsche Bahn wird die Staatsanwaltschaft und das Eisenbahn-Bundesamt weiterhin bei deren Ermittlungsarbeiten nach Kräften unterstützen.
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