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Arbeitsgericht untersagt angekündigte Streiks der Lokführergewerkschaft GDL

Berlin (ots)

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in einer einstweiligen
Verfügung untersagt, angekündigte Arbeitskampfmaßnahmen
durchzuführen. Das Arbeitsgericht weist darauf hin, dass die
einstweilige Verfügung zur Abwendung unverhältnismäßiger Schäden von
der Deutschen Bahn und ihren Kunden erforderlich sei. Die Frage, ob
der von der GDL angestrebte "Spartentarifvertrag" überhaupt wirksam
sein würde, könne nicht in angemessener Zeit geklärt werden.
Damit hat das Arbeitgericht Frankfurt a.M. dem Antrag der Bahn
stattgegeben und die Rechtmäßigkeit von Streiks verneint. Es folgt
damit der rechtlichen Argumentation der Bahn. Sie hat den Abschluss
eines sogenannten Spartentarifvertrages für die Lokführer als
einzelne Arbeitnehmergruppe abgelehnt und im Gegenzug der GDL
Verhandlungen über lokführerspezifische Regelungen innerhalb des
einheitlichen Tarifwerks angeboten. Damit hält die Bahn an dem vom
Bundesarbeitsgericht geprägten Grundsatz der Tarifeinheit fest.
Danach können in einem Unternehmen nicht mehrere Tarifverträge
nebeneinander gelten. Die GDL hat demgegenüber mit dem
Spartentarifvertrag versucht, ihre organisationspolitische Stellung
als kleinere Gewerkschaft gegenüber den Gewerkschaften Transnet und
GDBA zu stärken. Die Bahn wiederum hat es abgelehnt, diesen Konflikt
auf ihrem Rücken und dem ihrer Kunden austragen zu lassen.
Die Tarifverhandlungen zwischen Deutscher Bahn und GDL hatte die
Gewerkschaft trotz eines einstimmig beschlossenen
Schlichtungsergebnisses für gescheitert erklärt und Streiks
angekündigt.
Die Bahn rechnet damit, dass die GDL die angekündigten Streiks nun
nicht durchführen wird. Andernfalls hat die Bahn der Gewerkschaft
ernsthafte Konsequenzen und massive Schadensersatzforderungen
angekündigt.
Werner W. Klingberg 
Konzernsprecher
Tel. 030 297-61180
Stella Pechmann
Sprecherin
Tel. 030 297-61128
www.bahn.de/presse
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Kommunikation, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Verantwortlich für den Inhalt: Dieter Hünerkoch

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