ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Robl fordert effektive Kontrolle des Mindestlohns und striktes Vorgehen gegen Verschleierung von Schwarzarbeit
Berlin (ots)
Heute fand in Köln eine gemeinsame Pressekonferenz von Bundesfinanzminister Hans Eichel mit den Vertretern der Tarifvertragsparteien der deutschen Bauwirtschaft statt, bei der das Zentrale Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gegründet wurde.
Dabei forderte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, auch gegen die verschleierten Formen von Schwarzarbeit vorzugehen.
Robl wörtlich: "Neben regelmäßigen Baustellenkontrollen auf der einen und der Prüfung der Einhaltung von Tarifverträgen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge auf der anderen Seite ist es aus unserer Sicht unabdingbar, auch gegen illegale Beschäftigung in jeder Form vorzugehen.
Denn diejenigen, die sich diese Delikte zuschulden kommen lassen, werden immer gewitzter. Illegale Beschäftigung tritt in immer neuen Formen auf. Hier an erster Stelle zu nennen ist der Abschluss von Scheinwerkverträgen, der unterbunden werden muss. Denn hierbei handelt es sich um nichts anderes als um illegale Arbeitnehmerüberlassung. Weiterhin unterbunden werden muss der Zusammenschluss von Ich-AGen zu Scheingesellschaften und Scheinarbeitsgemeinschaften.
Wir wenden uns ebenfalls dagegen, dass sog. gemeinnützige Unternehmen gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen sowie sich auf dem Feld der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung betätigen. Sie drängen mit ihren Aktivitäten die regulären Bauunternehmen vom Markt. Wir brauchen einen effizienten Gesetzesvollzug im Inland wie im Ausland, wo die in Deutschland verhängten Bußgelder noch gar nicht vollstreckt werden. Da sind wir uns ja einig; dazu müssen aber die gerade genannten Punkte mit einbezogen werden.
Wir haben als Branche für den Mindestlohn gekämpft, wir haben ihn als Tarifvertrag eingeführt, im vergangenen Jahr um den Mindestlohn II für Facharbeiter ergänzt. Der Bundesarbeitsminister hat den Tarifvertrag Mindestlohn per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt.
Nun erwarten wir, dass seine Einhaltung durch die staatlichen Behörden entsprechend kontrolliert wird. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die sich auf deutschen Baustellen betätigen, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch dem Urlaubskassenverfahren unterliegen. Auch dessen Einhaltung muss besser kontrolliert werden. Sonst bleibt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein stumpfes Schwert und unsere Bemühungen um eine erfolgreiche Bekämpfung der Schwarzarbeit schlussendlich erfolglos."
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