KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV-Vertreterversammlung: Warnung vor Entsolidarisierung
Müller: Wir punkten mit Verlässlichkeit und Kontinuität
Berlin (ots)
"Aller Kritik zum Trotz: Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten schätzen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für ihre Verlässlichkeit und Kontinuität. Wir wollen alles dafür tun, dass uns unsere Mitglieder noch stärker als ihre Dienstleister wahrnehmen", hat heute Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Rahmen der Vertreterversammlung seiner Organisation in Berlin erklärt.
Müller warnte Ärzte und Versicherte davor, ihre Freiheit, die sie im kollektivvertraglichen System haben, weitgehend aufzugeben, indem sie selektive Vertragsangebote der Krankenkassen wahrnehmen. Erst jüngst hat die AOK Baden-Württemberg einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung ausgeschrieben. "Welche Auswirkungen haben solche selektiven Verträge auf junge Mediziner, die eine Niederlassung erwägen? Diese brauchen Planungssicherheit bei Übernahme und Finanzierung einer Praxis. Wenn Verträge nur noch für fünf Jahre abgeschlossen werden, gibt es die nicht mehr. Das wirkt abschreckend - und das angesichts des bereits akuten Hausärztemangels", so Müller. Außerdem warnte er vor der Gefahr der Entsolidarisierung zwischen Haus- und Fachärzten, da sich beispielsweise im Falle der Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg Haus- und Fachärzte nicht mehr im gleichen Vertragssystem befinden würden.
Ausführlich ging der KBV-Vorstand auch auf die Kritik am neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ein, der zum 1. Januar 2008 eingeführt wird: "Ich möchte ein offenes Wort an den Deutschen Hausärzteverband richten: die starke Pauschalierung ist auf sein Betreiben gesetzlich verankert worden. Der beratende Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung der KBV, in dem die Spitze dieses Verbandes maßgeblich mitgewirkt hat, hat das Konzept des Hausärzteverbandes übernommen und weiterentwickelt. Die Vor- und Nachteile einer starken Pauschalierung sind intensiv diskutiert worden. An Warnungen unsererseits hat es dabei nicht gefehlt."
Angesichts der geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) forderte der KBV-Vorstand: "Die Rahmenbedingungen zur Finanzierung des Basis-Rollouts müssen spätestens Ende Januar 2008 stehen. Nur so ist genug Zeit da, um im Sommer mit der Ausgabe der Kartenterminals zu beginnen." Müller betonte, für ihn sei es von großer Bedeutung, dass die Ärzte an den Tests beteiligt seien und in die Entscheidungsprozesse einbezogen würden. Die Karte sorge künftig für mehr Effizienz. So ließe sich auf der eGK im Übrigen problemlos vermerken, ob ein Patient an einem Hausarztvertrag teilnehme. Dazu reiche der Versichertenstammdatendienst der Krankenkassen aus. Die KBV habe sich vorgenommen, Bürokratie in den Praxen abzubauen. Dies habe sie auch mit dem von ihr entwickelten Programm zur elektronischen Dokumentation von Disease-Management-Programmen bewiesen.
Müller versprach, die KBV werde sich intensiv mit dem Thema Europa beschäftigen, unter anderem weil am 19. Dezember die Kommission den Richtlinienentwurf für einen Gemeinschaftsrahmen für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen und Patientenfreizügigkeit beschließen wolle. Außerdem strebe die Kommission einen EU-Rahmen für Qualitätsstandards an. Der KBV-Vorstand: "Auch und besonders im Interesse unserer Patienten werden wir uns dafür einsetzen, dass unsere hohen Standards bleiben und Harmonisierungstendenzen nicht zulasten unseres einzigartigen Systems gehen."
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 148.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
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