KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
GKV-Spitzenverband und KBV sind sich einig
Qualifizierte ärztliche Betreuung von Menschen mit HIV/Aids bundesweit geregelt
Berlin (ots)
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich gestern im Bewertungsausschuss auf bundesweit einheitliche Standards für die Behandlung von HIV/Aids-Patienten sowie eine entsprechende Finanzierung geeinigt.
"Die Betroffenen haben nun die Sicherheit, dass sie in ganz Deutschland nach einheitlichen hohen Qualitätsstandards versorgt werden", erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. Die komplexe Betreuung von HIV/Aidspatienten erfolgt in der Regel in Schwerpunktpraxen, die dafür eine spezielle Zulassung haben. Die Einzelheiten waren zuvor von Region zu Region unterschiedlich geregelt. "Auch für die Schwerpunktpraxen haben wir nun Sicherheit. Ihre Finanzierung ist gewährleistet", so Köhler weiter.
"Für uns war eine unbürokratische, zielorientierte Lösung besonders wichtig. Menschen mit der Diagnose Aids brauchen eine spezielle medizinische Betreuung. Das Ergebnis zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung gut und verlässlich funktioniert", unterstrich der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg.
Die getroffenen Vereinbarungen gelten ab dem 1. Juli.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
Der GKV-Spitzenverband: Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Mehr Informationen im Internet unter: www.gkv-spitzenverband.de.
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