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Christoffel-Blindenmission: Wichtiger Meilenstein - Erste UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen verabschiedet
Bensheim/Potsdam (ots)
Der 13. Dezember 2006 war für Menschen, die mit einer Behinderung leben müssen, ein wichtiger Meilenstein: An diesem Tag hat die UN-Generalversammlung die Konvention für die Rechte von Menschen, die blind, gehörlos, körper- oder geistig behindert sind, verabschiedet. Sie stellt das erste internationale rechtsverbindliche Dokument dar, das die Menschenrechte dieser weltweit mehr als 600 Millionen Menschen umfassend festschreibt und ihre Lebensqualität entscheidend verbessern soll. Bisherige Dokumente hatten nur Empfehlungscharakter.
"Die UN-Konvention versteht die Belange behinderter Menschen als Menschenrechtsthematik. Mit diesem Dokument wird endlich gefordert, dass Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigt behandelt werden müssen", erklärte Martin Georgi, Direktor der Christoffel-Blindenmission (CBM), "und das nicht nur in den sogenannten entwickelten Staaten, sondern auch in den armen Ländern des Südens."
Denn dort leben die allermeisten Menschen mit Behinderungen. Siebzig bis achtzig Prozent von ihnen zählen zu den Ärmsten der Armen, denn Armut und Behinderung, das ist ein Teufelskreis. Die Liste der möglichen Ursachen ist lang: Mangel- und Unterernährung, Krankheiten, unzureichende Gesundheitsversorgung, fehlendes bzw. unsauberes Wasser, schlechte Wohnverhältnisse, Unfälle und nicht zuletzt fehlende Information und Aufklärung. Ziel der Konvention ist es auch, ihre Lebensqualität zu erhöhen. Behinderten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz und später einen Arbeitsplatz zu bieten, ist eine entscheidende Voraussetzung dafür.
Aus Sicht einer internationalen Fachorganisation wie der Christoffel-Blindenmission, ist daher besonders Artikel 32 über die Internationale Zusammenarbeit zu begrüßen. Er besagt, dass Entwicklungshilfeprogramme in Zukunft die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen und zugänglich gestaltet sein müssen. Der Artikel war lange umkämpft und blieb nicht zuletzt aufgrund der Beharrlichkeit der deutschen Delegation Bestandteil der Konvention.
Die UN-Mitgliedsstaaten haben nun bis Ende März Zeit, die Konvention zu unterzeichnen. Bis zur endgültigen Ratifizierung können jedoch noch drei bis fünf weitere Jahre vergehen, da die Länder u.a. ihre Gesetze überprüfen und gegebenenfalls korrigieren müssen. Wenn 20 Länder die Konvention ratifiziert haben, tritt sie in Kraft.
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