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Alternative zum Klimageld: Studie schlägt Absenkung der Stromsteuer, der Netzentgelte und weiterer Abgaben auf Strom zum Ausgleich steigender CO2-Preise vor

Berlin (ots)

Eine sofortige Senkung der Stromsteuer, der Netzentgelte und weiterer Abgaben auf den Strompreis für alle Privatverbraucher und Unternehmen wäre eine wirksame, unbürokratische und schnell umsetzbare Kompensation für die steigenden CO2-Preise auf fossile Brennstoffe. Dies ergibt eine Studie des Energie-Ökonomen Prof. Dr. Manuel Frondelvom RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Abgabensenkung wäre eine schneller und einfacher umsetzbare Entlastung als das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld. INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: "Klimaschutzabgaben dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht werden. Die ökologisch sinnvolle Bepreisung von CO2-Ausstoß muss an die Bürger und Unternehmen zurückgegeben werden. Nur so lassen sich soziale Verwerfungen verhindern, und nur so erhalten wir die notwendige Akzeptanz für Klimaschutz." Dass die Koalition nun die CO2-Abgabe auf fossile Brenn- und Kraftstoffe stärker erhöht, ohne das versprochene Klimageld auszuzahlen, hält Alsleben für einen "fatalen Fehler". Alsleben: "Wenn die Regierung es organisatorisch nicht schafft, das Klimageld auszuzahlen, bieten wir mit der vorgeschlagenen Abgabensenkung auf Strom eine sinnvolle und schnell umsetzbare Alternative."

Der Ökonom Manuel Frondel schlägt vor, die für 2024 und 2025 von der Koalition beschlossene Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auch für alle anderen Unternehmen sowie für Privathaushalte umzusetzen und auch über 2025 hinaus zu gewähren. Dies wäre ein sofort realisierbarer erster Entlastungsschritt. Allerdings würde das die höheren Kosten der CO2-Bepreisung nicht ausreichend kompensieren. Deshalb empfiehlt Frondel weitere Bausteine wie "die schrittweise Senkung der Netzentgelte bis hin zu deren gänzlichen Abschaffung und die Abschaffung weiterer Abgaben auf den Strompreis", allen voran der KWK-Abgabe zur Förderung der Kraftwärmekopplung, "die wie die Absenkung der Stromsteuer ebenfalls aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden könnten".

Frondel rechnet durch den zum Jahresanfang 2024 erhöhten CO2-Preisvon 45 Euro pro Tonne CO2 mit Einnahmen für den Staat von 8,1 Milliarden Euro allein aus der CO2-Bepreisung der privaten Haushalte, die Einnahmen aus der Belastung von Unternehmen nicht eingerechnet. Damit könnte man die wegfallenden Einnahmen aus der Stromsteuer in Höhe von 6,7 Milliarden Euro finanzieren, wenn die Stromsteuer auf das EU-weit vorgeschriebene Minimum gesenkt würde. Dies würde einen alleinstehenden Rentner mit etwa 43 Euro pro Jahr entlasten, einen armutsgefährdeten Drei-Personen-Haushalt mit rund 86 Euro im Jahr und eine Durchschnittsverdiener-Familie mit zwei Kindern mit etwa 99 Euro. Allerdings liegen die Belastungen durch den CO2-Preis weit darüber: für den Drei-Personen-Haushalt mit Gasheizung und Benzinfahrzeug zum Beispiel bei insgesamt bei knapp 200 Euro, so dass es weiterer Maßnahmen wie einer Absenkung der Netzentgelte bedarf.

Die Netzentgelte werden künftig weiter steigen, weil die Stromnetze in Folge der Energiewende weiter ausgebaut werden müssen. Die INSM fordert deshalb, diese Netzentgelte aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenzufinanzieren. Dies gelinge durch die steigenden CO2-Preise. INSM-Geschäftsführer Alsleben: "Die Absenkung der Stromsteuer und Netzentgelte dämpft die Belastung der Stromverbraucher und kann die hohe Akzeptanz für die Energiewende weiter aufrechterhalten. Den Stromnetzausbau aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren, anstatt die Stromverbraucher vermehrt dafür aufkommen zu lassen, würde die Energiewende befördern und passt damit zum Zweck des Fonds."

Pressekontakt:

Carl-Victor Wachs
Leiter Kommunikation & Pressesprecher

wachs@insm.de
T +49 176 616 49 030
INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH
Georgenstraße 22
D - 10117 Berlin
www.insm.de

Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg, HRB 74215B
Umsatzsteuerident-Nummer: DE1230523BB
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thorsten Alsleben

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