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Stuttgarter Nachrichten: Solms für Kinderwahlrecht: Verfassungsprinzip darf nicht auf Bürger ab 18 beschränkt bleiben - Grüne dagegen

Stuttgart (ots)

Der Gruppenantrag des Deutschen Bundestags zur
Einführung des Kinderwahlrechts nimmt konkrete Formen an. Der frühere
FDP-Geschäftsführer Hermann-Otto Solms sagte den Stuttgarter 
Nachrichten: "In Artikel 20 steht nicht, dass alle Macht vom 
erwachsenen Volk ausgeht. Da Macht mittels Wahlen umgesetzt wird, 
steht jedem Mitglied des Staatsvolkes - also Kindern wie Senioren - 
das Wahlrecht zu. Dieses fundamentale Verfassungsprinzip darf nicht 
länger auf Bürger ab 18 Jahren beschränkt bleiben und somit 20 
Prozent der Stimmrechte ausschalten." Haushaltsexperte Solms wagt den
Vergleich mit Alten und Kranken, die nicht mehr in der Lage wären zu 
wählen: "Denen wird das Wahlrecht zu Recht auch nicht entzogen. Wenn 
unsere Demokratie dazu steht, niemandem das Wahlrecht grundsätzlich 
zu entziehen, muss das auch für Kinder unter 16 oder 18 gelten."
Das Kinderwahlrecht, für das auch die frühere Familienministerin 
Renate Schmidt (SPD) wirbt, soll die Interessen von Kindern stärker 
berücksichtigen. Die familienpolitische Sprecherin der 
Grünen-Bundestagsfraktion, Ekin Deligöz, lehnt die Gesetzesinitiative
ab: "Der Kern der Mündigkeit von Kindern wird durch das 
Kinderwahlrecht letztlich nicht berührt. Aber ein 
Stellvertreterwahlrecht, in dem die Eltern entscheiden, bis wann sie 
für ihre Kinder wählen, würde doch wieder nur die Eltern stärken."

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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