Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
VÖB begrüßt Luxemburger-Urteil zu WestLB/WfA
Berlin (ots)
Mit Erleichterung und Genugtuung hat der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, das heutige Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuGe I) in Sachen WestLB/WfA zur Kenntnis genommen. Damit habe das EuGe I der EU-Kommission die von VÖB und WestLB bereits Mitte 1999 monierten Berechnungs- und Begründungsfehler hinsichtlich der Renditeerwartungen aus der Übertragung der Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA) klar bescheinigt. Der VÖB erwartet nun zügig eine neue Entscheidung der EU-Kommission, damit endgültig Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit geschaffen wird.
VÖB-Sprecher Dr. Stephan Rabe geht davon aus, dass die EU-Kommission bei den anstehenden Untersuchungen zur Übertragung von Wohnungsbauvermögen bei sechs weiteren Landesbanken nun sorgfältiger verfahren wird. Das EuGH-Urteil gebe der EU-Kommission klare Vorgaben, mit denen Fehlkalkulationen wie im Fall der WestLB in Zukunft vermieden werden könnten. Allerdings warnte er davor, aus dem nun ergangenen WestLB-Urteil Rückschlüsse auf die sechs weiteren Untersuchungen über die Einbringung von Wohnungsbauvermögen in Landesbanken zu ziehen. Hierfür seien die jeweiligen Sachverhalte grundsätzlich zu unterschiedlich gelagert.
Aufgrund einer Beschwerde des Bundesverbandes deutscher Banken hatte die EU-Kommission am 8. Juli 1999 entschieden, dass die Übertragung der WfA auf die WestLB eine unerlaubte Beihilfe sei und der WestLB die Rückzahlung von knapp 1,6 Mrd. DM netto (3,1 Mrd. DM brutto) zuzüglich Zinsen für den Zeitraum 1992 bis 1998 auferlegt. Die EU-Kommission hielt hierbei eine Mindestrendite von 12 % nach Steuern (d. h. 23,7 % vor Steuern) für angemessen. Gegen diese Berechnung hatten Nordrhein-Westfalen und die WestLB am 12. Oktober 1999 Klagen beim EuGe I eingereicht, über die das Gericht mit seinem heute in Luxemburg verkündeten Urteil entschieden hat (Rechtssachen T-228/99 und T-233/99).
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