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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Finanzierung des deutschen Mittelstandes
DGRV und VÖB stellen Gutachten zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IAS 32 vor

Berlin/Frankfurt am Main (ots)

Angesichts der
Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit sowie der Erschließung
neuer Finanzierungsmöglichkeiten wenden zunehmend auch
nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen internationale
Bilanzierungsstandards (IAS/IFRS) an oder beabsichtigen dieses.
Problematisch ist hierbei insbesondere der Rechnungslegungsstandard
IAS 32. Hiernach müssen Personenhandelsgesellschaften und
Genossenschaften wesentliche Teile ihres gesellschaftsrechtlichen
Eigenkapitals als Fremdkapital ausweisen. Von dieser Umqualifizierung
sind mittelständische Unternehmen auch in anderen europäischen
Ländern betroffen. Insgesamt erleiden mittelständische Unternehmen
aufgrund der Regelungen des IAS 32 erhebliche Wettbewerbsnachteile
gegenüber Kapitalgesellschaften. Der International Accounting
Standards Board (IASB) hat diese Problematik erkannt und
Änderungsvorschläge am Standard IAS 32 vorgestellt. Diese gehen
allerdings nicht weit genug und lösen nicht die
Eigenkapitalproblematik der mittelständischen Unternehmen bei einem
Abschluss nach IAS/IFRS.
Vor diesem Hintergrund haben der Deutsche Genossenschafts- und
Raiffeisenverband e. V. (DGRV) und der Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands, VÖB, untersuchen lassen, wie IAS 32 modifiziert
werden muss, um eine sachgerechte, branchen- und rechtsformneutrale
Kapitalabgrenzung auch für mittelständische Unternehmen zu
ermöglichen. Das Gutachten "Die Abgrenzung von Eigen- und
Fremdkapital nach IFRS - ein Vorschlag zur Modifizierung von IAS 32"
der Professoren Jörg Baetge und Hans-Jürgen Kirsch (Westfälische
Wilhelms-Universität Münster) wurde heute in Frankfurt am Main
vorgestellt.
Das Gutachten analysiert die Finanzierungsverhältnisse von
Nicht-Kapitalgesellschaften in ausgewählten europäischen Ländern. Es
gelangt zu dem Ergebnis, dass schon geringfügige, sachlich begründete
Modifikationen an den vorliegenden Änderungsvorschlägen des IASB
ausreichen, um die für mittelständische Unternehmen nach geltendem
Gesellschaftsrecht zulässigen Eigenkapitalanteile in einem
IFRS-Abschluss als bilanzielles  Eigenkapital ausweisen zu können.
VÖB und DGRV sind der Auffassung, dass es den Gutachtern gelungen
ist, die aktuellen Änderungsvorschläge des IASB aufzugreifen und mit
geringfügigen Anpassungen eine rechtsformneutrale Kapitalabgrenzung
zu entwickeln, die nachvollziehbar, verlässlich und transparent ist.
Dem IASB bietet sich damit die Chance, die Kapitalabgrenzung in IAS
32 so fortzuentwickeln, dass sie erstmals auf breite Akzeptanz im
Mittelstand stoßen wird. Die beiden Verbände gehen davon aus, dass
die Ergebnisse des Gutachtens Eingang in die laufenden Überlegungen
des IASB zur Anpassung von IAS 32 finden werden.
Ein Presseexemplar des Gutachtens kann über den DGRV oder den VÖB
bezogen werden.

Pressekontakt:

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV)
Adrian Grasse
Pariser Platz 3, 10117 Berlin
Tel: (0 30) 2 02 41 - 69 32
Fax: (0 30) 2 02 41 - 69 89
grasse@dgrv.de

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Dr. Stephan Rabe
Lennéstraße 11, 10785 Berlin-Mitte
Tel: (0 30) 81 92 - 1 60
Fax: (0 30) 81 92 - 1 67
stephan.rabe@voeb.de

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