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SoVD: Sechsmonatige Pflegezeit muss für alle Arbeitnehmer gelten

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die bis zu sechsmonatige Pflegezeit, die mit der Reform der 
Pflegeversicherung eingeführt werden soll, ist ein wichtiger Beitrag 
zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Berufstätige, 
die Angehörige pflegen, sollen damit erstmals einen Rechtsanspruch 
auf eine unbezahlte Freistellung vom Job erhalten.
Nach den Eckpunkten der Bundesregierung soll der Rechtsanspruch 
auf eine unbezahlte Auszeit nur für Betriebe ab zehn Beschäftigten 
gelten.
Der SoVD fordert, dass die Pflegezeit für alle Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer gelten muss.
Der SoVD wendet sich entschieden gegen Versuche der 
Wirtschaftsverbände, die Regelung für eine Pflegezeit aufzuweichen. 
Vorschläge, die Pflegezeit auf Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten
zu beschränken, lehnt der SoVD entschieden ab. Damit wäre ein 
Großteil der Beschäftigten von der Pflegezeit  ausgeschlossen. Es 
darf keine Zwei-Klassen-Regelung geben. Es darf keine Abstriche bei 
der Pflegezeit geben.
Bei einer freiwilligen Regelung, wie sie von den 
Wirtschaftsverbänden vorgeschlagen wird, wären Arbeitnehmer wie 
bisher vom guten Willen ihres Arbeitgebers abhängig. Der 
Rechtsanspruch auf Pflegezeit ist daher unverzichtbar.
Für die Arbeitgeber entstehen durch die Pflegezeit keine Kosten. 
Die unbezahlte, befristete Freistellung von Beschäftigten schafft 
Planungssicherheit für die Arbeitgeber und stärkt die Bindung von 
Fachkräften an das Unternehmen. Die Arbeitgeber müssen lediglich eine
Vertretung organisieren. Soviel Flexibilität kann von Arbeitgebern 
wohl erwartet werden.
Der SoVD hat im Juni 2006 einen eigenen Gesetzentwurf für ein 
Pflegezeitgesetz,  vorgelegt, den Sie unter  www.sovd.de abrufen 
können.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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