Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Pflegereform schafft Rechtsanspruch für Pflegezeit
Berlin (ots)
Zur Verabschiedung der Pflegereform durch den Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die Pflegereform bringt für die Pflegebedürftigen eine Reihe von Verbesserungen, sie löst aber viele Probleme nur unzureichend.
Es ist ein großer Fortschritt, dass Pflegeheime und Pflegedienste ab 2011 jährlich und in der Regel unangemeldet kontrolliert werden sollen. Auch wenn es wünschenswert wäre, dass dies schneller umgesetzt wird, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer qualitativ guten und würdevollen Pflege. Der SoVD hat sich bereits seit Jahren für jährliche und unangemeldete Kontrollen eingesetzt.
Es ist ein großer Erfolg für den SoVD, dass mit der Pflegereform erstmals ein Rechtsanspruch für eine Pflegezeit geschaffen wird. Die Pflegezeit geht maßgeblich auf einen vom SoVD im Juni 2006 vorgelegten Gesetzentwurf zurück. Die Pflegezeit schafft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals die Möglichkeit, sich für die Pflege von Angehörigen für bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und zur Stärkung der häuslichen Pflege.
Der SoVD hat sich für eine bessere Beratung der Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen eingesetzt. Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Große Koalition nicht auf ein bundesweit flächendeckendes Netz von Beratungsstellen verständigen konnte und hierfür weniger Geld als geplant zur Verfügung steht. Wir fordern die Länder erneut auf, zügig unabhängige Beratungsstellen einzurichten.
Mit der Pflegereform wird auch eine ergänzende Regelung zur Gesundheitsreform verabschiedet, die die ärztliche Schweigepflicht aushöhlt. Nach dem neuen § 294a SGB V müssen Ärzte künftig den Krankenkassen Mitteilung machen, wenn es bei Patienten aufgrund einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings zu Folgebehandlungen kommt. Die Patienten müssen dann die Kosten zum Teil selbst tragen. Der SoVD lehnt diese Regelung nach wie vor entschieden ab, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schwer beschädigt wird.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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