Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD fordert personelle Aufstockung der Sozialgerichte
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes erklärt SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz: Der Sozialverband Deutschland fordert, an den Sozialgerichten zusätzliche Richter und Verwaltungskräfte einzusetzen. Dies ist notwendig, weil den Sozialgerichten ab dem 1. Januar 2005 die Zuständigkeit für Klagen zum Arbeitslosengeld II (SGB II) und zur Sozialhilfe (SGB XII) übertragen werden soll. Wir halten eine Aufstockung des Personals für den besten Weg, um eine drohende Überlastung der Sozialgerichte zu vermeiden. Nordrhein-Westfalen hat vorgemacht, dass dies auch in Zeiten knapper Kassen möglich ist. Hier gelang es, die Sozialgerichtsbarkeit durch die Umschichtung von Personal sowie Neueinstellungen zu stärken. Hingegen halten wir die Öffnungsklausel, die die Bundesregierung im Entwurf des 7. Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vorsieht, für nicht optimal. Die Öffnungsklausel ermöglicht es den Ländern, an den Verwaltungsgerichten für eine Übergangszeit besondere Spruchkammern für Klagen zum Arbeitslosengeld II (SGB II) und zur Sozialhilfe (SGB XII) einzurichten. Damit soll eine Überlastung der Sozialgerichte vermieden werden. Wir geben zu bedenken, dass mit der Öffnungsklausel der bundesweit einheitliche Rechtsweg aufgegeben wird. Damit ist für die Rechtsuchenden nicht sofort ersichtlich, an welches Gericht sie sich wenden müssen. Zudem befürchten wir, dass dadurch die einheitliche Rechtssprechung gefährdet wird. Der Sozialverband unterstützt - trotz der genannten Vorbehalte - den Gesetzentwurf der Bundesregierung als praktikable Zwischenlösung. Die Übergangslösung der gemeinsamen Spruchkammern an den Verwaltungsgerichten darf aber nicht dazu führen, dass die Eigenständigkeit der Sozialgerichte in Frage gestellt wird. Diese hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Die Bundesratsinitiative einiger Länder, die auf eine Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten abzielt, lehnen wir entschieden ab. Wir fordern daher alle im Bundestag vertretenen Parteien zu einem klaren Bekenntnis für den Erhalt einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit auf.
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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