Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht
Berlin (ots)
Zum Urteil des Bundessozialgerichts zu zwei Musterklagen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Das Bundessozialgericht hat heute über zwei Musterklagen gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrenten verhandelt. Dabei wurde eine Klage abgewiesen, eine Klage wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgenommen. Zwei weitere beim Bundessozialgericht anhängige Musterklagen des SoVD zum selben Sachverhalt stehen noch zur Entscheidung an. Mit dem heutigen Urteil ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es bleibt abzuwarten, wie in den noch anhängigen Musterklagen entschieden wird. Außerdem steht eine rechtliche Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht noch aus. Der SoVD hält an seiner Auffassung fest, dass der volle Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrenten verfassungswidrig ist. Es handelt sich um eine vollkommen willkürliche Regelung. Die Betriebsrentner werden damit stärker zur Kasse gebeten als andere gesetzlich krankenversicherte Rentner. Betriebsrentner zahlen das Doppelte. Nach Auffassung des SoVD werden mit der Regelung der Gleichheitsgrundsatz und der Vertrauensschutz verletzt.
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