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SoVD: Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundessozialgerichts zu zwei
Musterklagen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Das Bundessozialgericht hat heute über zwei Musterklagen gegen den 
vollen Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrenten verhandelt. 
Dabei wurde eine Klage abgewiesen, eine Klage wurde aus 
verfahrensrechtlichen Gründen zurückgenommen. Zwei weitere beim 
Bundessozialgericht anhängige Musterklagen des SoVD zum selben 
Sachverhalt stehen noch zur Entscheidung an.
Mit dem heutigen Urteil ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es
bleibt abzuwarten, wie in den noch anhängigen Musterklagen 
entschieden wird. Außerdem steht eine rechtliche Überprüfung durch 
das Bundesverfassungsgericht  noch aus.
Der SoVD hält an seiner Auffassung fest, dass der volle 
Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrenten verfassungswidrig ist.
Es handelt sich um eine vollkommen willkürliche Regelung. Die 
Betriebsrentner werden damit stärker zur Kasse gebeten als andere 
gesetzlich krankenversicherte Rentner. Betriebsrentner zahlen das 
Doppelte. Nach Auffassung des SoVD werden mit der Regelung der 
Gleichheitsgrundsatz und der Vertrauensschutz verletzt.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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