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SoVD erzielt wegweisendes BSG-Urteil zu Erwerbsminderungsrenten

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der SoVD hat vor dem Bundessozialgericht (BSG) ein wegweisendes 
Urteil zu Erwerbsminderungsrenten erzielt. Danach sind 
Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. 
Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gesetz- und 
grundrechtswidrig. Die Entscheidung betrifft 
Erwerbsminderungsrentner, deren Bescheid oder Neubescheid nach 2001 
ergangen ist sowie Hinterbliebenenrenten seit 2001. Wir schätzen, 
dass mindestens 200.000 Rentenbescheide falsch berechnet worden sind.
Die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind bei der Reform der 
Erwerbsminderungsrenten 2001 eingeführt worden. In dem vom SoVD 
geführten Revisionsverfahren (B 4 RA 22 / 05 R) ging es um eine 1960 
geborene Klägerin, deren Erwerbsminderungsrente bei einem Neubescheid
im Jahr 2003 aufgrund der Abschläge um 137 Euro zu niedrig 
festgesetzt wurde. Dies war unrechtmäßig. Statt 800 Euro 
Erwerbsminderungsrente stehen der Klägerin 937 Euro zu.
Der 4. Senat des BSG verweist in seiner Entscheidung vom 16. Mai 
darauf, dass laut Gesetz bei Erwerbsminderungsrenten nur Abschläge 
für den Zeitraum zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr vorgesehen sind.
Abschläge für die Zeit vor dem 60. Lebensjahr seien unzulässig.
Der SoVD sieht sich in seiner Argumentation bestätigt, wonach 
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten systemwidrig sind. Wer eine 
Erwerbsminderungsrente beantragt, weil er gesundheitlich schwer 
angeschlagen ist, sucht sich dies nicht aus.
Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind daher ungerecht und 
unvertretbar.
Der SoVD wertet die BSG-Entscheidung als Stärkung der 
Erwerbsminderungsrenten. Mit dem schriftlichen Urteil wird nicht vor 
Herbst gerechnet.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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