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SoVD: Keine Nachzahlungen mehr für Rentner trotz höchstrichterlicher Urteile

Berlin (ots)

Zur geplanten Neuregelung im Zuge der Rente mit 67
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Im Gesetzentwurf zur Rente mit 67 ist eine Regelung versteckt, die
den Rechtsschutz für Rentner massiv beschneidet. Rentner erhalten 
künftig bei falschen Rentenbescheiden keine Nachzahlungen mehr, wenn 
sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger 
Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine 
Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs. 4 SGB VI-E im 
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) vor.
Damit wird der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehöhlt. Wenn 
die Neuregelung in Kraft tritt, würden Rentner trotz 
höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen betrogen. Derzeit gilt 
eine gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier Jahren. Künftig 
sollen rechtswidrig vorenthaltene Leistungen nicht mehr rückwirkend 
ausgezahlt werden, es sei denn es wurde fristgemäß Widerspruch gegen 
den Rentenbescheid eingelegt. Damit werden Rentner massenhaft in 
Widerspruchsverfahren gedrängt, damit sie ihre Ansprüche wahren 
können. Das ist absurd und führt zu einem unverhältnismäßigen 
bürokratischen Mehraufwand bei der Rentenversicherung.
Der SoVD fordert mit Nachdruck die ersatzlose Streichung der 
geplanten Neuregelung. Es kann nicht sein, dass Fehler des 
Gesetzgebers oder systematische Fehler der Rentenversicherung künftig
zu Lasten der Rentner gehen. Es darf keinen Freischein für 
rechtswidriges Verwaltungshandeln geben.
Betroffen sind von der Neuregelung unter anderem 
Erwerbsminderungsrentner, auf die das  Urteil des 
Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 zutrifft. Das BSG hatte 
entschieden, dass Abschläge für Erwerbsminderungsrentner unter 60 
Jahren gesetzes- und grundrechtswidrig sind. Um sich etwaige 
Rückzahlungsansprüche zu sichern, müssen die Betroffenen vor dem 
geplanten Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Mai einen 
Überprüfungsantrag stellen.
Weitere Informationen unter: www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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