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Deutscher Behindertenrat (DBR)

DBR kritisiert Urteil des BGH und fordert das Eingreifen des Gesetzgebers

Berlin (ots)

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom
vergangenen Dienstag, mit der die Haftungspflicht einer Ärztin für
die Geburt eines behinderten Kindes bejaht wurde, äußerten die im
Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammengeschlossenen Organisationen
ihre große Besorgnis. "Dieses Urteil propagiert, dass behinderte
Kinder in dieser Gesellschaft als Schaden wahrgenommen werden und ist
ein Schlag in das Gesicht aller behinderten Menschen und ihrer
Angehörigen", so die Vorsitzende des Sprecherrats Brigitte Pathe.
Die Richter führten in ihrem Urteil aus, dass die Beratungspflicht
des Arztes auch den Zweck habe, der Mutter die Belastungen durch das
"Haben" eines schwer behinderten Kindes zu ersparen, weshalb ein
Anspruch auf Zahlung des erhöhten Unterhalts für das geborene
behinderte Kind bestehe.
Der DBR befürchtet nun, dass durch dieses Urteil der Druck auf
Ärzte noch zunimmt, alle erreichbaren Methoden der frühgeburtlichen
Diagnostik anzuwenden, um Behinderung und eine damit verbundene
mögliche Haftung auszuschließen. Der Gesetzgeber sei daher nun
dringend gefordert, Regelungen zu schaffen, die sowohl die
Verpflichtung der Ärzte konkretisieren, aber auch den Eltern das
Recht sichern, den Umfang der Schwangerenvorsorge selbst zu
bestimmen. "Eine unkontrollierte Zunahme der selektiven
diagnostischen Möglichkeiten aus Angst vor Schadensersatzforderungen
wird auf Dauer in der Gesellschaft die bereits erkennbare Meinung
verstärken, Behinderung sei vermeidbar, in keinem Fall akzeptabel und
darüber hinaus ein schadenauslösendes Ereignis."
Pathe kritisierte, dass schon heute routinemäßig nach möglichen
Behinderungen gesucht würde, ohne dass dies der schwangeren Frau
immer bewusst wäre. "Vielen Frauen ist noch nicht einmal bekannt,
dass sie auch die Möglichkeit haben, im Mutterpass vorgesehene
Untersuchungen abzulehnen. Pränatale Diagnostik wird als "Muss"
während der Schwangerschaft verstanden und Frauen, die bewusst darauf
verzichten, müssen mit dem Unverständnis ihrer Umgebung rechnen. Das
Recht der Mutter auf Nichtwissen bleibt dabei auf der Strecke !".
Der DBR fordert, dass Eltern aus dem konkreten Inkaufnehmen der
Behinderung bzw. einer möglichen Behinderung ihres Kindes keine
Nachteile erwachsen dürfen. Nach Ansicht der im DBR
zusammengeschlossenen Behindertenorganisationen muss eine umfassende
Unterstützung aller Eltern von behinderten Kindern durch einen
einkommensunabhängigen Nachteilsausgleich gewährleistet werden, der
eine echte Teilhabe behinderter Kinder am Leben in der Gesellschaft
ermöglicht.
V.i.S.d.P. Hans-Jürgen Leutloff
Deutscher Behindertenrat (DBR)
Sekretariat des DBR: Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Abteilung Sozialpolitik, Kurfürstenstr. 131/2.OG, 10785 Berlin,
Telefon: 030/26 39 10 41
Telefax: 030/26 39 10 55, 
Mail:  sovd@behindertenrat.de, 
www.behindertenrat.de

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