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Richtungsweisendes Urteil für Arznei-Versandhandel
Apothekerverband erwartet Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs noch in diesem Jahr

Köln (ots)

"Als Auftakt für die lang erwartete Zulassung des
Arzneimittelversandhandels in Deutschland" hat der Vorsitzende des
Bundesverbandes deutscher VersandapothekerInnen (BVDVA), Dr. Thomas
Kerckhoff, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Versandhandel mit Impfstoffen bezeichnet (Aktenzeichen: 1 BvR 1972/00
u. 70/01 - Beschluss vom 11. Februar 2003). "Das Gericht hat unsere
Auffassung bestätigt, dass Apotheker durch das Verbot, Impfstoffe an
Ärzte zu versenden, in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung
einschränkt werden. Die zugrundeliegenden Bestimmungen des
Bundesarzneimittelgesetzes, der Apothekenbetriebsordnung und des
Heilmittelwerbegesetzes sind mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar. Daher
sind wir froh über den Beschluss, welcher die wettbewerbsorientierte
Ausübung dieses Berufs wieder erlaubt", erklärte Kerckhoff. Zugleich
bewertete der Verbandschef das Urteil aber auch als klaren Auftrag an
die Politik, zügig an der Umsetzung des Arzneimittelversandhandels zu
arbeiten."
Auch mit Blick auf die Diskussion über die steigenden
Arzneimittelausgaben sei das Urteil richtungsweisend. Immerhin
könnten heute die impfstoffversendenden Apotheker den Krankenkassen
Preisnachlässe von bis zu 15 Prozent gewähren. Daher forderte der
BVDVA die Politik auf, dieses Urteil als Anlass für eine zügige
Umsetzung der Liberalisierung des Arzneimittelversandhandels zu
nehmen. Durch die Tatsache, dass Bundessozialministerin Ulla Schmidt
bereits einen entsprechenden Referentenentwurf in ihrer Schublade
habe, fühlen sich die Apotheker des BVDVA in ihrer Meinung bestätigt.
Der Arzneimittelversandhandel sei eine Serviceverbesserung für
Arzt und Patient und ein in seiner Dimension noch nicht vollständig
kalkulierbares Sparpotential für die Gesetzlichen Krankenkassen.
Überdies habe das Urteil die Seriosität und Sicherheit des
pharmazeutischen Arzneimittelversandhandels generell bestätigt: "Beim
Versand von temperaturempfindlichen Impfstoffen müssen die Versender
sicherstellen, dass das Arzneimittel ununterbrochen bei einer gleich
bleibenden Temperatur transportiert wird. Dies erfordert eine
ausgeklügelte Logistik und eine durchgängige Dokumentation. Das
Urteil, welches den Apothekern diese Kompetenz zuerkennt, ebnet aus
meiner Sicht dem Versand nicht kühlkettenpflichtiger Arzneien den
Weg", so Kerckhoff.
Aus Sicht des Verbandes wird die Politik nach Ostern konkrete
Vorschläge für die Umsetzung der Liberalisierung des
Arzneimittelversandhandels vorlegen, so dass mit dessen Einführung ab
dem Herbst zu rechnen sei. Die traditionellen Apotheken forderte
Kerckhoff auf, sich an dem beginnenden Wettbewerb zu beteiligen.
Über den BVDVA
Der Bundesverband deutscher VersandapothekerInnen (BVDVA) ist ein
Zusammenschluss innovativer Apotheker und Apothekerinnen, die den
pharmazeutischen Arzneimittelversandhandel an den Endverbraucher in
Deutschland im Sinne der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung
organisieren werden. Der BVDVA wurde am 27. April 2002 in Köln
gegründet.
Dr. Thomas Kerckhoff
Vorsitzender des BVDVA
c/o MediService AG Niederlassung Deutschland,
Wichtelerbruch 9
51107 Köln
Tel: 0221 8027 655
Fax: 0221 8027 656 
Info@bvdva.de
Bundesverfassungsgericht: http://www.bverfg.de

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