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Zwangspfand endgültig vom Tisch

Düsseldorf/Berlin (ots)

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat
heute entschieden, die von der Bundesregierung für den 1. Januar 2003
beschlossene Einführung des Zwangspfands zu stoppen. Dazu erklärte
jetzt in Berlin der Präsident des Hauptverbandes des Deutschen
Einzelhandels (HDE), Hermann Franzen:
Mit großer Genugtuung nimmt der Einzelhandel zur Kenntnis, dass
das Verwaltungsgericht Düsseldorf zum Ende der Legislaturperiode dem
Pfandspuk ein Ende gesetzt hat. Mit der Entscheidung der Düsseldorfer
Richter ist das von der Bundesregierung geplante Zwangspfand auf
Einweggetränkeverpackungen endgültig vom Tisch. Es ist nicht
vorstellbar, dass das Pflichtpfand in allen übrigen Bundesländern
eingeführt wird, aber nicht in Nordrhein-Westfalen. Der HDE sieht
sich durch das Urteil in seiner Kritik am Zwangspfand bestätigt, für
das es keine Rechtsgrundlage gibt, das umweltpolitisch
kontraproduktiv wäre und für den Handel unverantwortliche Kosten
hervorrufen würde. Der Handel ist zuversichtlich, dass es nach der
Bundestagswahl jetzt rasch zu einer ökologisch und ökonomisch
zukunftsweisenden Reform der Verpackungsverordnung kommt.
HDE Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Pressesprecher:
Hubertus Pellengahr
Telefon 030/72 62 50-65/66
Telefax 030/72 62 50-69
http://www.einzelhandel.de
e-mail:  hde@einzelhandel.de

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