ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Luftsicherheitsgesetz beachtet nicht die rechtlichen Einwände der Flughäfen
Berlin (ots)
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hat die Zielsetzung des Gesetzes - die Optimierung der Luftsicherheit - begrüßt und Handlungsnotwendigkeit gesehen. Daher haben die Flughäfen diese Zielsetzung schon im Vorfeld mit zahlreichen eigenen Maßnahmen im Sicherheitsbereich unterstützt.
Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben lässt jedoch bedauerlicherweise die während der Beratungen des Innenausschusses vorgetragenen sachlichen und rechtlichen Bedenken der Luftverkehrsbranche völlig außer Acht. Die ADV hält es nach wie vor für rechtlich unzulässig, Sicherheitsaufgaben, die dem Gewaltmonopol des Staates unterliegen, auf Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften als Privatrechtssubjekte übertragen zu wollen. Auch die der Luftverkehrsbranche aufgebürdete Schulungspflicht für Personal ist durch die zugrundeliegende Luftsicherheitsverordnung der EU rechtlich den Behörden und nicht den Flughäfen zugewiesen.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Leider haben die von uns dokumentierten verfassungsrechtlichen Bedenken im Gesetzgebungsverfahren kein ausreichendes Gehör gefunden. Auch die Versuche, mit dem Gesetz dem Luftverkehr in Deutschland weitere finanzielle Lasten aufzuerlegen, sind rechtlich zweifelhaft. In jedem Fall ist die Gefahr juristischer Auseinandersetzungen näher gerückt."
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