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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Flughäfen fordern praxistaugliches Fluglärmgesetz

München (ots)

Sperrfrist: 12.11.2004 - 13 Uhr
Die Geschäftsführer und Vorstände der in der ADV
zusammengeschlossenen deutschen Verkehrsflughäfen haben auf der
Jahrestagung des Verbandes am 11. und 12. November 2004 in München
auf ihre große Besorgnis über Gesetzgebungsvorhaben hingewiesen, die
zu unerträglichen zusätzlichen Kostenbelastungen der sich gerade
erholenden Luftverkehrsbranche führen werden. "Sowohl bei der
Novellierung des Fluglärmgesetzes als auch bei den
Luftsicherheitsthemen erkennen wir Tendenzen, die geeignet sind, die
deutschen Flughäfen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten durch
zusätzliche operationelle Anforderungen und hohe Kostenbelastungen zu
schwächen", erklärte Walter Vill, Vorsitzender des ADV-Direktoriums
und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen
München GmbH, auf der Jahrespressekonferenz der ADV.
Insbesondere im Hinblick auf das überholte Fluglärmgesetz aus dem
Jahr 1971 plädieren die Flughäfen für eine praxistaugliche
Novellierung, die einen verbesserten Lärmschutz der Flughafenanrainer
gewährleistet und gleichzeitig eine am Bedarf ausgerichtete
Gestaltung der Luftverkehrsinfrastruktur in Deutschland ermöglicht.
Die ADV fordert daher deutliche Korrekturen des Referentenentwurfs
aus dem Bundesumweltministerium, der sowohl erhebliche handwerkliche
Mängel als auch eine Reihe von völlig überzogenen Forderungen
aufweist. Sollte der Entwurf in der seiner vorliegenden Form
Gesetzeskraft erlangen, kämen auf die deutschen Flughäfen zusätzliche
Belastungen in  Höhe von über einer Milliarde Euro zu.
Im Luftsicherheitsbereich werden von den Flughäfen alle
notwendigen Maßnahmen nachdrücklich unterstützt, die geeignet sind,
das Risiko terroristischer Angriffe auf den Luftverkehr weitestgehend
auszuschließen. Die Flughäfen wehren sich aber dagegen, dass sie nach
dem neuen Luftsicherheitsgesetz in die Verantwortung für wichtige
Kontrollmaßnahmen genommen werden sollen und ihnen die damit
verbundenen erheblichen Kosten aufgebürdet werden. Walter Vill:
"Derartige Kontrollen sind nach Auffassung der ADV eindeutig Aufgabe
des Staates, denn sie gehören zur Gefahrenabwehr gegen
Terroranschläge im Luftverkehr."
Insgesamt 270.000 Arbeitsplätze in  Deutschland hängen heute
direkt vom Luftverkehr ab, weitere 500.000 indirekt. "Wenn der
Luftverkehr seine Rolle als Jobmotor behalten soll, dürfen die
Rahmenbedingungen für eine dynamische Wachstumsentwicklung
hierzulande nicht weiter verschlechtert werden", erklärte Vill.

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 - 31 01 18 - 20

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