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Lausitzer Rundschau: Erbschaftsteuer-Regeln verfassungswidrig Auftrag für die Politik

Cottbus (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat sein lang
erwartetes Urteil zur Erbschaftsteuer gefällt. Doch sonderlich 
schlauer sind potenzielle Immobilien-Erben deshalb noch nicht 
geworden. Gilt der Richterspruch doch im Kern den geltenden 
Bestimmungen zur Wertermittlung eins Hauses oder eines Betriebes. 
Während zum Beispiel ein geerbtes Bankguthaben in voller Höhe 
steuerlich abgeschöpft wird, setzt das Finanzamt für die Immobilie 
bisher einen deutlich geringen Wert an, als er beim Verkauf der 
Immobile zu erzielen wäre. Mit dieser Ungleichbehandlung muss nun 
Schluss sein. Damit ist aber noch nicht gesagt, wie hoch am Ende die 
fiskalische Belastung für Häusle-Erben ausfällt. Die Bundesregierung 
hat dazu von den Karlsruher Richtern einen gesetzlichen 
Handlungsspielraum bekommen. Demnach darf die Weitergabe von 
Immobilien auch künftig stärker vom Fiskus verschont bleiben als ein 
Erbe von Sparbüchern oder Wertpapierdepots. Die Gründe dafür liegen 
auf der Hand: Wer ein Haus erbt, der übernimmt auch Verpflichtungen 
etwa gegenüber den Mietern. Zudem spielen die eigenen vier Wände bei 
der Altersvorsorge eine immer größere Rolle. Da wäre es geradezu 
absurd, das Haus der Eltern verkaufen zu müssen, nur um damit die 
Erbschaftsteuer begleichen zu können. Privat genutzter Wohnraum 
sollte also weiterhin in aller Regel vor dem Zugriff des Finanzamts 
geschützt bleiben. Etwas anderes wäre wohl auch politisch kaum 
durchsetzbar. Weil der Staat trotzdem auf Mehreinnahmen sinnt, dürfte
es Erben von überdurchschnittlich lukrativen Immobilien künftig 
stärker treffen. Dagegen kann niemand wirklich etwas haben, außer den
Betroffenen natürlich. Mit der wachsenden Anzahl von Erb- und 
Schenkungsfällen nimmt die Bedeutung der besteuerten Arbeitseinkommen
tendenziell ab. Darauf muss der Staat politisch reagieren.

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Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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